2024-04-19T07:32:36.736Z

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Unter 20-Jährige dürfen uneingeschränkt loslegen

Mitteilung des Zürcher Kantonalverband für Sport

Die vom Bundesrat am 24. Februar 2021 kommunizierten Lockerungen per 1. März lassen den Sportbetrieb zumindest teilweise aufatmen.

Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) hat sich auf politischer Ebene sowohl im Kanton Zürich als auch über die IG Sport national intensiv für Lockerungen im Sportbetrieb eingesetzt und wird dies auch zukünftig unter Beachtung der jeweils geltenden Massnahmen tun.

Bis anhin war der Trainingsbetrieb im Sport für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre bereits ohne Einschränkungen möglich. Mit den neuen Lockerungen, welche ab dem 1. März gelten, wird diese Altersgrenze auf 20 Jahre angehoben.

Für die genannte Altersgruppe der unter 20-Jährigen (Jahrgang 2001 und jünger) sind ab dem 1. März 2021 auch wieder Wettkämpfe ohne Zuschauerinnen und Zuschauer möglich.

Diese Massnahmen sind im Moment befristet und nur bis zum 31. März 2021 gültig.

Zudem stellt der Bundesrat bei einer positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage ab 22. März 2021 weitere Lockerungen in Aussicht, welche auch den Sportbetrieb für Erwachsene betreffen könnten.

Der ZKS wird sich auch zukünftig unter Beachtung der geltenden Massnahmen für den Sportbetrieb im Kanton Zürich einsetzen.

Ab 1. März: Unbeschränkte Sportaktivitäten für unter 20-Jährige möglich

Ab 1. März nur im Freien: Für Erwachsene ist die Sportausübung einzeln und in Gruppen (max. 15 Personen) möglich

Detailübersicht der geltenden Massnahmen für den Sportbetrieb zwischen dem 1. und dem 31. März 2021:

  • Unter den vom Bundesrat ab 1. März 2021 geltenden Lockerungen der Corona-Regeln ist die Sportausübung für Einzelpersonen sowie Gruppen bis zu 15 Personen unter den unten aufgeführten Rahmenbedingungen möglich:
  • Bei der Sportausübung sind die Schutzkonzepte der Verbände und Vereine strikt einzuhalten. Für Sportaktivitäten in Gruppen bis zu 5 Personen ist kein Schutzkonzept erforderlich.
  • Für Personen mit Jahrgang 2000 und älter ist die Sportausübung einzeln und in Gruppen nur im Freien möglich. Die Grösse von Gruppen ist auf 15 Personen ab 20 Jahren beschränkt. Verboten ist die Sportausübung in Sportarten mit Körperkontakt. Die Durchführung von Wettkämpfen für Erwachsene über 20 Jahre ist ebenso weiterhin verboten.
  • Unbeschränkt sowohl im Freien als auch in öffentlich zugänglichen Einrichtungen/Sporthallen sowie in grösseren Gruppen erlaubt sind Sportaktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Jahrgang 2001 oder jünger. Hier sind die Schutzkonzepte der Verbände und Vereine zu beachten. In Sporthallen ist dabei ein Platz von 15 m2 pro Person vorzusehen. Zum Sport in öffentlich zugänglichen Einrichtungen/Sporthallen dürfen Eltern ihre Kinder/Jugendlichen begleiten, selber aber am Sport nicht teilnehmen. Für diese Einrichtungen/Sporthallen gilt im Kanton Zürich die Sperrstunde zwischen 22 und 6 Uhr. Allfällige lokale Vorgaben sind besonders zu beachten.
  • Für die Altersgruppe mit Jahrgang 2001 und jünger sind auch wieder Wettkämpfe möglich. Dabei ist zu beachten, dass diese ohne Zuschauer(innen) stattfinden müssen. Dies bedeutet, dass auch keine Eltern am Spielfeldrand zugelassen sind.
  • Die bisher schon geltenden Regeln für das Tragen von Masken und die Abstände sind generell zu beachten.
  • Spezielle Regeln gelten für Leistungssportler(innen), mit einem nationalen oder regionalen Leistungssportausweis von Swiss Olympic oder die einem nationalen Kader eines nationalen Sportverbandes angehören, und die in Gruppen bis zu 15 Personen oder beständigen Wettkampfteams angehören. Spezielle Regeln gelten auch für Sportler(innen) von Teams, die einer Liga mit professionellem oder semiprofessionellen Spielbetrieb oder einer nationalen Nachwuchsliga angehören. Diese speziellen Regeln finden sich in den Verordnungen des Bundes, deren Erläuterungen und den Vorgaben der entsprechenden Verbände.
Die Regeln zum Maskentragen im Sport und zu den Abständen stehen in Art. 6e Abs. 1 lit. b der Covid-19-Verordnung besondere Lage und sind für Personen mit Jahrgang 2000 und älter wie folgt:
  • Im Freien: Maske oder Abstand
Aufrufe: 025.2.2021, 16:37 Uhr
ZKS/red.Autor