2024-05-10T08:19:16.237Z

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Die neue Corona-Verordnung hat vorerst keine größeren Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Politik und Verbände mahnen aber zur Einhaltung der Hygieneregeln.
Die neue Corona-Verordnung hat vorerst keine größeren Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Politik und Verbände mahnen aber zur Einhaltung der Hygieneregeln. – Foto: Foto: imago Images

Unklare Regeln, aber klare Worte

Seit Montag gelten in Baden-Württemberg schärfere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Doch worauf müssen Sportler jetzt achten? Ein Überlick.

Ravensburg / sz - Die Kurve steigt weiter. Aufgrund der stetig wachsenden Zahl an Corona-Fällen gelten in Baden-Württemberg seit dieser Woche strengere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Die neue Corona-Verordnung hat etwa die Regeln zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, zu Ansammlungen, privaten Treffen sowie Veranstaltungen nachgeschärft. Unsicherheit herrscht aber bei vielen Vereinen über die Auswirkungen auf den Profi- und Amateursport im Südwesten. Ein Überblick:

Was bedeuten die neuen Regeln für den Sport? Nicht nur die Sportvereine, sondern auch die -verbände tappten lange im Dunkeln. "Welche Konsequenzen sich konkret für den Amateurfußball ergeben, arbeiten wir derzeit auf", teilte der Württembergische Fußball-Verband (WFV) noch am Dienstagmorgen seinen Mitgliedern mit.

Am Nachmittag erhielt dann auch der WFV die Nachricht des Kultusministeriums: "Die neue Regelung der CoronaVO schränkt den Sportbetrieb nicht ein", wie ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage der "Schwäbischen Zeitung" mitteilte. Es gelte nach wie vor die Corona-Verordnung Sport, die letztmals am 8. Oktober aktualisiert wurde.

Demnach ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb grundsätzlich weiter erlaubt – es sei denn, die lokalen Verwaltungsbehörden verbieten dies ausdrücklich. Solche Fälle sind in Baden-Württemberg bisher aber noch nicht bekannt. Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen sind geöffnet. Dazu zählen auch Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen, Kletterhallen oder Sporthallen – alles natürlich unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Abstandsregeln.

Auch die in der aktualisierten Fassung der Corona-Verordnung festgelegte Reduzierung der erlaubten Gruppengrößen – maximal zehn Personen statt vorher 20 – trifft den Sport nur bedingt. "Auch weiterhin gilt die Beschränkung auf eine Personenzahl ausnahmsweise nicht für Trainings- und Übungssituationen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann (etwa beim Yoga, Anm. der Red.) und/oder bei deren Durchführung eine größere Personenzahl zwingend erforderlich ist, also bei Mannschaftssportarten wie Fußball beispielsweise", schreibt das Kultusministerium. Die CoronaVO Sport werde fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Welche Pflichten gelten zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs? Regelungen wie die Dokumentationspflicht der Teilnehmenden, die Reinigung benutzter Sportgeräte und bisherige Vorschriften bleiben unverändert erhalten. Außerdem gilt weiterhin: "Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden."

Sind weiterhin Zuschauer erlaubt? Sportveranstaltungen fallen nicht unter die neue Regelung, die nur noch maximal 100 Personen bei etwa Privatfeiern erlaubt. Bei Sportevents sind prinzipiell weiterhin bis zu 500 Personen im Amateursport und maximal 20 Prozent des Fassungsvermögens im Profisport zugelassen. Allerdings können die lokalen Gesundheitsbehörden bei einem steigenden Inzidenzwert eigene verschärfende Maßnahmen ergreifen.

Im Landkreis Lindau etwa – der zwar zum Freistaat Bayern zählt, dennoch als Beispiel nützlich ist – ist die Sieben-Tage-Quote am Dienstag auf mehr als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner gestiegen. Das zuständige Gesundheitsamt hat deshalb Zuschauer bei Spielen des Eishockey-Oberligisten EV Lindau oder bei den Fußballclubs im Kreis vorerst untersagt.

Was machen die Verbände? Beim Basketverband BW hat man sich vorerst auf diese Regel geeinigt: "Die Vereine und deren Gegner, die spielen wollen, dürfen spielen. Die, die nicht wollen, müssen nicht!" Der Handball-Verband Württemberg (HVW) möchte am Mittwoch über Maßnahmen und die Fortsetzung der Saison beraten.

Bis dahin appelliert Präsident Hans Artschwanger an die Vernunft der Sportler: "Der HVW empfiehlt, die sogenannte dritte Halbzeit wegzulassen und nach den Spielen möglichst schnell die Hallen zu verlassen!" Bei Spielen mit Beteiligung von Mannschaften aus Risikogebieten kann von beiden Clubs ein Antrag auf Absetzung gestellt werden.

Immer wieder müssen wir auch beobachten, dass auf den Ersatzbänken der Abstand nicht eingehalten wird.

WFV

Auch der WFV mahnt die Clubs zur Vorsicht: "Eine große Gefahr besteht überall dort, wo Spieler, Trainer, Betreuer und Vereinsverantwortliche sich über einen längeren Zeitraum hinweg gemeinsam eng beieinander aufhalten." Diese Situation gelte es zu verhindern.

"Immer wieder müssen wir auch beobachten, dass auf den Ersatzbänken der Abstand nicht eingehalten wird." Auch Zuschauer müssten von Ordnern zur Einhaltung des 1,5-Meter-Sicherheitsabstands ermahnt werden. Der WFV will die Einhaltung der Regeln verstärkt kontrollieren und gegebenenfalls zu Sanktionen greifen.

Aufrufe: 020.10.2020, 18:45 Uhr
Schwäbische Zeitung / Martin DeckAutor