2024-04-25T14:35:39.956Z

Kommentar

Unglückliche Wortwahl

Kommentar zum Sportgerichts-Urteil gegen Ikenna Onukogu

Ikenna Onukogu wird sich am Freitag verwundert die Augen gerieben haben. Die Bezirksspruchkammer des Fußballverbandes Niederrhein (FVN) hat den 28-jährigen Torhüter des Bezirksligisten Hertha Hamborn bis auf Weiteres gesperrt.

Der hatte beim Spiel in Bottrop eine Plastikflasche in Richtung Publikum geworfen, von dem sich der Nigerianer fortwährend Anfeindungen ausgesetzt sah. In der Begründung des Urteils heißt es, dass die vorläufige Sperre zur "einstweiligen Sicherung des Sportverkehrs notwendig erscheint". Eine unglückliche Formulierung.

Ist der Mann etwa eigene Gefahr für den Fußballsport? Mit Sicherheit nicht. Der Nigerianer hat gewiss überreagiert, hat sich mit seinem Aussetzer selbst geschadet. Doch mit ein wenig mehr Feingefühl hätte der FVN die mit dem Urteil einhergehende Brüskierung vermeiden können. Dass die benutzte Formulierung wohl auch in anderen Fällen Anwendung findet, ist das Eine. Der Wortlaut ist aber schlichtweg schlecht gewählt. Die große mediale Aufmerksamkeit seit dem Vorfall am vorletzten Sonntag war und ist groß. Das wird bis zur endgültigen Urteils-Entscheidung auch so bleiben. Der Torhüter gehört gesperrt, doch die rassistischen Anfeindungen, denen sich der Nigerianer in Bottrop ausgesetzt sah, sind das eigentliche Problem. Und zwar nicht nur im Fall Onukogu.

Aufrufe: 018.3.2013, 11:47 Uhr
Rheinische Post / knüAutor