2024-04-19T07:32:36.736Z

Allgemeines
SG-Keeper Christof Meyer geriet ungewollt in die Schlagzeilen F: Solek
SG-Keeper Christof Meyer geriet ungewollt in die Schlagzeilen F: Solek

Keine Spielwertung: SG Freyung II / Kreuzberg bleibt in KK

Karlsbacher Einspruch abgewiesen: Spielgemeinschaft kommt mit geringer Geldstrafe davon

Das Bayerwald-Sportgericht hat den Karlsbacher Einspruch über den aus DJK-Sicht im Relegationsrückspiel zur Kreisklasse unberechtigt eingesetzten SG-Keeper Christof Meyer abgewiesen. Somit wird keine Spielwertung vorgenommen und die Spielgemeinschaft Freyung II / Kreuzberg, die sich im Relegationsduell gegen den benbachbarten A-Klassisten durchsetzte, bleibt in der Kreisklasse.
Der SV Röhrnbach, für den Meyer künftig spielen wird, hat bereits im Vorfeld des Rückspiels, das 1.1-Unentschieden endete, das Online-Spielrecht für den Torhüter beantragt, der daraufhin im Elektronischen Spielplus-System nicht mehr auf der SG-Spielerliste auftauchte. Meyer war durch den von Röhrnbach gestellten Passantrag schon ab 2. Juni für SV-Privatspiele spielberechtigt. Der TV Freyung argumentierte, dass der Spieler Meyer sich nicht abgemeldet und auch keinen Passantrag beim SV Röhrnbach unterschrieben hatte. Der SV Röhrnbach räumte in einer Stellungnahme ein, dass der Online-Passantrag versehentlich zu früh gestellt wurde und das Relegations-Rückspiel nicht bedacht wurde. "Laut Spielordnung ist ein aufgrund falscher Angaben erteilte Spielberechtigung ungültig. Eine nur vorläufig erteilte Spielberechtigung erlischt rückwirkend, wenn sie durch falsche Angaben erwirkt wurde. Durch die Falschangaben des SV Röhrnbach wurde das Spielrecht von der Passabteilung aufgrund falscher Tatsachen erteilt und ist unwirksam. Damit lebt die alte Spielberechtigung für den betroffenen Verein wieder auf, da das Spielrecht für den alten Verein nur bei wirksamer Abmeldung erlischt", heißt es im Wortlaut des Kreissportgerichts. Da der TV Freyung den Spielerpass von Meyer erst nach Spielende vorlegen konnte, wurde der Klub mit einer Strafe von 20 Euro sanktioniert.
Aufrufe: 014.6.2017, 17:54 Uhr
Thomas SeidlAutor