2024-04-19T07:32:36.736Z

Halle
Die Rangelei im Finale der Futsal-Kreismeisterschaft kommt TuS Hochheim teuer zu stehen. Zwei Leistungsträger wurden über die Winterpause hinaus gesperrt.	Archivfoto: photoagenten/Andreas Stumpf
Die Rangelei im Finale der Futsal-Kreismeisterschaft kommt TuS Hochheim teuer zu stehen. Zwei Leistungsträger wurden über die Winterpause hinaus gesperrt. Archivfoto: photoagenten/Andreas Stumpf

TuS Hochheim hart bestraft

Sportgericht urteilt Rangelei im Futsal-Finale ab / Abteilungsleiter kritisiert Sperren als überzogen

WORMS. Das Finale der Futsal-Kreismeisterschaft Ende Januar in der Osthofener Wonnegauhalle hat für TuS Hochheim ein bitteres Nachspiel. Die Gebietsspruchkammer verhängte harte Strafen gegen den Fußball-A-Klassisten: Demnach wurde Torhüter Sascha Ersch wegen Tätlichkeit für zwei Monate, Dominik Schäfer für drei Monate gesperrt. Beide Spieler fehlen dem Aufstiegskandidaten bis zum 17. März, beziehungsweise 17. April - also nicht nur in der Vorbereitungsphase auf die Punktspielrunde, sondern darüber hinaus. Des Weiteren sperrte die Gebietsspruchkammer Marius Illy und Thomas Jatzek jeweils bis zum 14. Februar. TuS Hochheims Fußball-Abteilungsleiter Andreas Großmann, der die Urteile ,,alles in allem als überzogen" bezeichnet, muss 35 Euro zahlen, weil er nach Ansicht des Sportrichters in diesem Endspiel den Schiedsrichter beleidigte.

Urteile werden akzeptiert

Die Hochheimer akzeptieren die Urteile mit Zornesröte im Gesicht. Sie in nächster Instanz anzufechten, sei teuer und die Erfolgsaussichten seien gering, reflektiert Großmann, der insbesondere die langen Sperren für Schäfer und Ersch kritisiert. Da habe die Gebietsspruchkammer jegliches Fingerspitzengefühl fehlen lassen: ,,Ich habe schon weitaus folgenschwerere Fouls gesehen, in denen der Foulspielende längst nicht so lange gesperrt worden ist", monierte Großmann. Außerdem wunderte ihn, dass infolge der verhandelten Rangelei lediglich Hochheimer Spieler bestraft wurden. Die Kicker der TSG Pfeddersheim, die das Finale am Ende auch gewannen, blieben straffrei.

Großmann ist weit davon entfernt, seine Spieler frei von Schuld zu sprechen. Jatzek und Illy beleidigten den Schiedsrichter wegen einer Fehlentscheidung, die durchaus spielentscheidenden Charakter haben konnte. Sekunden später holte Dominik Schäfer einen Pfeddersheimer rüde von den Beinen. Das war ,,ein klares Foul, das bestraft gehört", räumt Großmann unumwunden ein: ,,Vier Wochen Sperre hätten da aber völlig gereicht". Die Aufregung auf dem Feld gipfelte schließlich in einem Handgemenge, in das sich auch der heranstürmende TuS-Torhüter Sascha Ersch einmischte.

Okay fand Großmann die Aktionen seiner Spieler nicht: ,,Am folgenden Tag besuchte ich die Pfeddersheimer aus Respekt im Training und entschuldigte mich in aller Form" für den Vorfall. Diese Geste der Reue, die im Übrigen auch Hochheimer Spieler zeigten, sei vom Sportgericht nicht gewürdigt worden. Auch nicht, dass die Tätlichkeiten keinen Schaden bei Gegenspielern verursachten. Oder dass eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters Anlass der Eskalation war.

Kein Futsal-Turnier mehr

Großmann sagt nicht, dass dies beispielsweise den Ausraster Schäfers entschuldige. Aber es sei ein Aspekt, der ein milderes Urteil gerechtfertigt hätte. Alleine steht er mit der Meinung nicht. Auch Karsten Kaltenborn, der die Situation als Spieler der TSG Pfeddersheim miterlebte, findet vom Bauchgefühl her: ,,Zwei statt drei Monaten hätten gereicht."

TuS Hochheim zieht Konsequenzen. ,,Wir werden an keinem Futsal-Turnier mehr teilnehmen", kündigt Großmann an. Er weiß, wie hart der Verband kämpfen muss, um das Feld für die Kreismeisterschaft voll zu bekommen. Wenn die Teilnahme mit solch drakonischen Strafen verbunden sei, wie sein Verein das nun erlebt hat, mutmaßt der Abteilungsleiter, dürften sich auch andere Klubs in Zukunft Gedanken machen, ob sie an einer solchen Veranstaltung teilnehmen.

Lothar Renz, der Vorsitzende der Gebietsspruchkammer, kann ein ,,stückweit den Unmut der Hochheimer nachvollziehen. Wir müssen als Verband aber auch zeigen, dass wir solche Aktionen wie die in der Wonnegauhalle nicht auf dem Fußball-Platz sehen wollen. Die Strafen für solche Ausraster müssen wehtun", argumentiert der Gundheimer.

,,Wehtun", das heißt im Sinn der Spruchkammer, dass die Strafen wegen dieser Tätlichkeiten nicht innerhalb der Winterpause abgehandelt sein sollten. Als wirkungsvoll wurden sie nur dann erachtet, wenn die betroffenen Spieler auch bei Punktspielen zuschauen müssten, sagt Renz. Auch deshalb verhängte die Kammer die mehrmonatigen Sperren.

Renz: ,,Hohes Risiko"

Ein weiterer Aspekt für die Strafzumessung sei die Gefahr gewesen, die von den Aktionen der beiden Hochheimer Spieler ausging. ,,Gott sei Dank hat sich niemand dabei verletzt", sagt Renz. Implizit deutet er an, dass die Sperre auch hätte höher ausfallen können, wenn es tatsächlich einen Personenschaden gegeben hätte. Bei Schäfer sei darüber hinaus berücksichtigt worden, dass er den kurzen Tumult Sekunden vor Schluss angezettelt hat.

Lothar Renz betont, TuS Hochheim habe die Möglichkeit, die Urteile in der nächsthöheren Instanz überprüfen zu lassen. Darauf verzichten die Wormser Vorortler. Wie gesagt: Zu teuer und zu geringe Erfolgsaussichten.



Paragraf sieben

- Für Tätlichkeiten sieht die Strafordnung des Südwestdeutschen Fußballverbands Strafen zwischen vier Wochen und zwölf Monaten vor. Niedergeschrieben ist das in Paragraf sieben.

Aufrufe: 09.2.2016, 22:30 Uhr
Claus RosenbergAutor