2024-04-25T14:35:39.956Z

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„Wir halten zusammen“ hatten die Fußballer des TuS Heeslingen im Mai 2012, sechs Monate nach der Durchsuchungsaktion der Finanzbehörden, auf ihre T-Shirts drucken lassen. Jetzt scheint sich alles zum Guten gewendet zu haben. Foto Demmer
„Wir halten zusammen“ hatten die Fußballer des TuS Heeslingen im Mai 2012, sechs Monate nach der Durchsuchungsaktion der Finanzbehörden, auf ihre T-Shirts drucken lassen. Jetzt scheint sich alles zum Guten gewendet zu haben. Foto Demmer

Ex-Vorstand ist aus dem Schneider

Landessozialgericht hebt Urteil des Sozialgerichts gegen den TuS Heeslingen auf

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HEESLINGEN. Sieg vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Der TuS Heeslingen braucht keine 630 000 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen nachzuzahlen. In der Revisionsverhandlung
erklärte das Gericht die Bescheide der Rentenversicherung für rechtswidrig und hob das anders lautende Urteil des Sozialgerichtes Stade auf.

„Dafür haben wir lange genug gekämpft.“ Beim TuS-Vorsitzenden Bernhard Eckhoff überwiegt nach dem Richterspruch erst einmal die Erleichterung, dass die Forderungen nun vom Tisch sind. Für diese hätten er und andere Mitglieder des damaligen geschäftsführenden Vereinsvorstandes im Endeffekt mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Insbesondere beruhigt Eckhoff die Tatsache, dass das Gericht keine Revision gegen das Urteil zugelassen hat.

Dabei spielte es in der Verhandlung noch nicht einmal eine Rolle, ob denn die entlohnten TuS-Spieler nun Angestellte des Vereins waren oder nicht. Denn das Landessozialgericht sah die Bescheide der Rentenversicherung schon aus formalen Gründen als rechtswidrig an.

„Das Gericht hat da quasi eine Abkürzung genommen“, so TuS-Anwalt Torsten Kurk gegenüber der ZEVENER ZEITUNG. „Der Richter hat gerügt, dass das kein faires Verfahren gewesen sei. So hatte der TuS zum Beispiel nicht die Gelegenheit, Widerspruch einzulegen. Auch stand nicht fest, wer hat was jetzt genau ermittelt. Das hatte aus meiner Sicht mit Rechtsstaatlichkeit nicht viel zu tun. Es reicht nicht, da einfach irgendwelche Excel-Tabellen aufzustellen.“

Das hatte das Sozialgericht Stade vor gut einem halben Jahr noch anders gesehen und lediglich die Höhe der Forderungen von rund 700000 auf 630000 Euro heruntergerechnet.

Doch nach dem Urteil des Landessozialgerichts ist diese Summe jetzt komplett obsolet. Sollte die Rentenversicherung noch Geld vom TuS Heeslingen einfordern wollen, müsste sie bei Null wieder anfangen. „Sie müssten einen komplett neuen Bescheid erlassen und das ganze Verfahren noch einmal von vorne anstrengen“, erläutert TuS-Anwalt Kurk. „Ob die Deutsche Rentenversicherung das jetzt macht, weiß ich nicht. Ich denke, die haben da intern erst mal eine Menge Gesprächsbedarf.“

Aufrufe: 031.7.2017, 15:22 Uhr
Von Oliver MojeAutor