Durch die nachträglich abgezogenen drei Punkte, ist Türkspor Neu-Ulm auf den dritten Tabellenplatz zurückgefallen.
Begründung: Der Spieler Bulut Arslan von Türkspor Neu-Ulm war auf dem Spielbericht nicht aufgeführt und hatte deshalb keine Teilnahmeberechtigung für das Spiel.
Der FC Burlafingen legte form- und fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des obigen Verbandsspiels ein.
Spielt ein Verein mit Spielern, die für die Mannschaft, in der sie eingesetzt waren, keine Teilnahmeberechtigung hatten, ist das Spiel mit 0:3 als verloren und dem Gegner entsprechend als gewonnen anzurechnen (§ 46 SpO). Dabei handelt es sich nicht um eine Sanktion, sondern eine verschuldensunabhängig zu treffende wettbewerbsregelnde Maßnahme.
Nachdem dem Spieler Bulut Arslan kein Verschulden zugerechnet werden kann, hält das Sportgericht einen Verweis gegen den Spieler für ausreichend. Gegen den Verein Türkspor Neu Ulm hat das Sportgericht eine Geldstrafe in Höhe von 40 Euro verhängt.