2024-04-19T07:32:36.736Z

Allgemeines
Montage: FuPa
Montage: FuPa

TSV Straubing stellt Insolvenzantrag

Amtsgericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung beim ehemaligen Zweitligisten an

Verlinkte Inhalte

Ein Tiefpunkt in der langjährigen, ruhmreichen Geschichte des TSV Straubing. Der ehemalige Zweitligist, der sich aktuell nur noch in den Niederungen des Straubinger Kreisfußballs wiederfindet, hat beim Amtsgericht Straubing Insolvenzantrag gestellt. Wie die zuständige Rechtsanwaltskanzlei gegenüber FuPa bestätigte, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung am vergangenen Dienstag angeordnet. Ob es zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahren kommt, werde sich erst Anfang nächsten Jahres entscheiden - bis dahin läuft die sogenannte Gutachtenphase.
Mit dem Aktenzeichen "IN 202/12" wird der Fall TSV Straubing vom Amtsgericht Straubing geführt und die "vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen" öffentlich bekanntgegeben. Aktuell werde in der sogenannten Gutachtenphase das Vermögen des TSV Straubing geprüft und danach - frühestens Anfang 2013 - entschieden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder abgewiesen wird, erklärt die zuständige Rechsanwaltskanzlei auf FuPa-Nachfrage. Demnach sei es momentan noch nicht abzusehen, ob es zu einer Eröffnung des Verfahrens kommen und damit, ob das Insolvenzverfahren Auswirkungen auf den Spielbetrieb des TSV 1861 Straubing haben könnte. "Die Gutachtenphase läuft bis Ende des Jahres. Erst danach kann über die mögliche Eröffnung des Verfahrens entschieden werden", teilt die für die Insolvenzverwaltung zuständige Rechtsanwaltskanzlei aus Regensburg mit.

Aufrufe: 016.11.2012, 14:59 Uhr
redAutor