2024-03-18T14:48:53.228Z

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Ein Videobeweis mit Folgen

Kuriosum in der Kreisliga B2 Alb führt zu einer Spielneuansetzung

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Ein Schiedsrichter aus dem Zollern-Bezirk wandte am 10. September 2017 im Punktspiel zwischen dem CP Reutlingen und Ermstal Türkspor Dettingen (Kreisliga B, Staffel 2) den Videobeweis bei einer umstrittenen Torentscheidung an. Dabei orientierte sich der Unparteiische an seinen Kollegen in der Bundesliga.

Was war passiert?

In der Nachspielzeit erzielten die Dettinger den 3:2-Siegtreffer. Bei dem Tor war offensichtlich die Hand im Spiel, woraufhin die CP-Spieler und CP-Anhänger protestierten. Ein CP-Zuschauer, der das Spiel mit einer Kamera aufzeichnete, signalisierte dem Schiri, dass vor dem Torschuss ein Handspiel vorausgegangen sei. Der Schiedsrichter schaute sich das Video an, sah die Hand im Spiel und aberkannte das Siegtor.

Der Verein Ermstal Türkspor Dettingen legte gegen diese Fehlentscheidung Einspruch ein – mit Erfolg. Für das Sportgericht Alb war es ein klarer Regelverstoß. „Der Videobeweis darf nur bei Punktspielen in der Bundesliga angewendet werden“, erklärten die Sportrichter und setzten das Spiel neu an.



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Aufrufe: 016.11.2017, 10:04 Uhr
FuPa Alb & KukuAutor