2024-04-19T07:32:36.736Z

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Wieder mieten? Mit dem Eigentümer verhandelt der TSV Schliersee jetzt über das alte Sportheim.
Wieder mieten? Mit dem Eigentümer verhandelt der TSV Schliersee jetzt über das alte Sportheim. – Foto: Thomas Plettenberg

TSV Schliersee: Uneinigkeiten bezüglich des alten Vereinsheims bleiben

Angelegenheit landete vor dem Landgericht München II

Der TSV Schliersee ist weiterhin in der Debatte ob der Nutzung des alten Vereinsheims. Demnächst soll mit dem Eigentümer entschieden werden, wie es weitergeht.

Schliersee – Der TSV Schliersee hat ein schönes neues Vereinsheim. Doch noch immer gibt es Ärger um das alte, das direkt daneben liegt. Der Eigentümer, der das Grundstück einst an den Verein vermietet hatte, fordert von diesem rund 40 000 Euro für eine Sanierung des alten Fußballerheims, möglicherweise auch für einen Abriss. Außerdem möchte er mehr als nur ein Notwegerecht zu seinem Inselgrundstück. Denn um dorthin zu kommen, muss er über Grundstücke des TSV. Gestern trafen sich die Parteien vor dem Landgericht München II. Noch ohne Ergebnis, die Parteien sollen weiterverhandeln.

Angelegenheit laut Vorsitzendem Richter Andreas Zeug nicht urteilsreif

Der Vorsitzende Richter Andreas Zeug war der Ansicht, dass die Sache nicht urteilsreif ist. Er bemühte sich, die Streithähne zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. „Es stellt sich die Frage, ob mit ein bisschen Kreativität Lösungen vorstellbar sind, mit denen alle zufrieden sind.“ Er lotete erst einmal die Chemie aus. Doch da schaut es offenbar nicht gut aus. „Die Chemie ist schon seit Jahren denkbar schlecht“, sagte Birgit Baudisch, die Anwältin des TSV.

Der Vorsitzende versuchte trotzdem sein Glück – und fragte den Kläger, den Eigentümer von Unterschwaig ganz in der Nähe, ob er sich einen Verkauf vorstellen könnte; dann wäre ein für allemal Ruhe. „Nein“, antwortete der Grundeigentümer. Der Trend gehe zu Investitionen in Grund und Boden. „Warum soll ich in die andere Richtung gehen?“ Er ließ sich aber dann doch auf den Gedanken ein, so er sich bei einem Verkauf wieder „etwas Adäquates“ kaufen könne, sagte er.

Zwei Möglichkeiten denkbar - Knackpunkt Preis

Hubert Strobl, Abteilungsleiter der Sparte Fußball, betonte, dass er sofort zugreifen würde. „Wir wollten schon mal kaufen“, sagte er, „aber der Kläger sagte das Gleiche wie jetzt: Der Bauer verkauft nicht.“ Strobl machte aber einen anderen Vorschlag: Der TSV Schliersee würde das Grundstück wieder mieten. Dann würde man aber alle Leitungen (Wasser, Strom) abbauen und das Gebäude als schlichtes Lager nutzen. Der Kläger war nicht abgeneigt.

Beide Möglichkeiten scheinen also inzwischen denkbar. Der Knackpunkt ist nun der Preis. Der Landwirt sprach von 15 000 Quadratmetern. Bei den heutigen Grundstückspreisen würde da schon „eine Summe zusammenkommen“. Der Vorsitzende warf einen Kaufpreis von 100 000 Euro in den Raum. Das hielt der Grundstückseigentümer prinzipiell für denkbar. Er müsse aber auch noch mit seinem Hofnachfolger darüber reden. Strobl aber winkte bei diesem Betrag ab. Schon der Abriss des alten Vereinsheims koste 30 000 Euro. Also könne man nur rund 50 000 Euro zahlen. Rechtsanwältin Baudisch ergänzte, dass der Verein eine neue Turnhalle in Neuhaus baue und eigentlich kein Geld habe.

Sachverhalt soll außergerichtlich geklärt werden

Dann wurde übers Vermieten diskutiert. „Das ist charmanter, als irgendwelche Urteile zu sprechen“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Anwalt des Landwirts, Professor Walter Beck, berichtete von Mietverhandlungen mit einer Physiotherapeutin. Dafür müsste man das Heim herrichten. Doch dem widersprach Baudisch. Das Vorhaben liege im Außenbereich und sei nicht privilegiert. Der Gemeinderat habe es abgelehnt (siehe unten).

Anwältin Baudisch zeigte sich aber aufgeschlossen dafür, noch einmal auf Rechtsbeistands-Ebene zu verhandeln. Eine Miethöhe wie für eine Physiotherapeuten-Praxis könne der Verein aber nicht zahlen. Strobl selbst schwebt ein Preis vor, der unterhalb des alten liegt.

Nun wollen beide Parteien versuchen, doch noch außergerichtlich zusammenzukommen. „Sie wirken jetzt beide nicht unflexibel“, sagte der Vorsitzende Richter. Beide Seiten schmunzelten bei diesem Satz vor sich hin. Doch keiner widersprach. Der Vorsitzende gab ihnen mit auf den Weg, sich „vom Streitgegenstand zu lösen und in die Zukunft zu blicken“. Und wünschte „viel Erfolg“. Sie haben nun Zeit bis zum 12. April. Sollten sie sich bis dahin nicht geeinigt haben, entscheidet das Gericht, wie es weitergeht.

(Nina Gut)

Gemeinde lehnt Nutzungsänderung ab, Landratsamt auch – weitere Klage

Mit dieser Hütte ist definitiv wenig anzufangen. Das alte Sportheim des TSV wurde über eine Privilegierung im sonst nicht bebaubaren Außenbereich erstellt. Da es nun nicht mehr als solches genutzt wird, ist diese Privilegierung entfallen. Somit muss das Gebäude eigentlich abgerissen werden. Zweimal hat der Eigentümer inzwischen versucht, eine Nutzungsänderung zu bekommen. Erst sollte es eine Wohnung plus Ferienwohnung sein, jetzt eine Physiotherapie-Praxis. Doch beide Male verweigerte der Schlierseer Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen.

Der erste Antrag ging dennoch ans Landratsamt, doch auch die Genehmigungsbehörde winkte ab. Aus mehreren Gründen. Zum einen ist die Erschließung nicht gesichert. Es besteht kein Geh- und Fahrtrecht zu dem Gebäude, nur ein Notwegerecht über Grundstücke des Sportvereins. Der TSV ist nicht gewillt, daran etwas zu ändern. Denn sollte das alte Heim tatsächlich eine andere Nutzung bekommen, würde das den Sportbetrieb auf dem Fußballplatz erheblich einschränken.

Lärmschutz und fehlende Leitungsrechte sind weitere Probleme

Der Lärmschutz. Auch deshalb hat das Landratsamt eine Nutzungsänderung abgelehnt. Gegen den Bescheid hat der Eigentümer geklagt. Wegen dieses schwebenden Verfahrens gibt es auch noch keine Abrissverfügung. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, müsste der Markt Schliersee eine Bauleitplanung anstoßen, um eine Nutzungsänderung zu ermöglichen. Mal davon abgesehen, dass der Bauausschuss dem TSV auf keinen Fall Probleme vor die Haustür legen möchte, steht auch dem die fehlende Erschließung entgegen. Es gibt auch keine Leitungsrechte. Überhaupt Leitung: Das Abwasser des TSV-Heims wird durch ein Rohr geleitet, das quer durch die Schlierach führt, ein Zustand, den das Wasserwirtschaftsamt nach Angaben der Gemeinde nicht bereit ist, länger zu dulden. Obendrein steht das Gebäude im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Schlierach.

Da die Hütte wohl keine Zukunft hat, erscheint Hubert Strobl, Fußball-Abteilungsleiter beim TSV, die Klage des Eigentümers (siehe oben) als ziemlich sinnlos. Sie beruht auf dem Mietvertrag und der Klausel darin, dass der TSV das Haus im quasi sanierten Zustand übergeben muss. Warum Geld reinstecken, wenn sowieso der Abriss droht – oder der unwahrscheinliche Fall einer Nutzungsänderung, die wegen des notwendigen Umbaus ebenfalls teuer würde. Der TSV hatte es in den Nullerjahren versäumt, die Erbpacht vereinbarungsgemäß zu zahlen. Der Eigentümer kündigte den Vertrag, kaufte den Sportlern das Gebäude ab und vermietete es an sie zurück – zu ungünstigen Konditionen, wie der TSV meinte, der seinerseits den Mietvertrag kündigte und vergangenes Jahr–auf eigenem Grund und Boden–sein neues Sportheim einweihte (wir berichteten).

(dak)

Aufrufe: 05.3.2021, 09:55 Uhr
Miesbacher Merkur / Nina GutAutor