2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: Timo Babic

Das ist bei einem Transfer in der Wechselperiode II wichtig

Hinweise des Württembergischen Fußballverbands

Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat einige wichtige Hinweise zur Wechselzeit veröffentlicht. Hier sind sie:

"Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu und neben Weihnachtsfest und Jahreswechsel steht auch die Wechselperiode II vom 01.01.21 bis zum 31.01.21 kurz bevor. Nachdem der 31.01.21 auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Wechselperiode II gemäß § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Dies ist der Montag, 01.02.21.

Die Wechselperiode II gilt sowohl für den Herren- (inklusive des älteren A-Junioren-Jahrgangs 2002) als auch für den Frauenbereich (inklusive des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs 2004). Bis zum 01.02.21 müssen Vereinswechsel online in DFBnet Pass-Online beantragt sein, um im Falle einer Zustimmung das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten. Das Spielrecht für Freundschaftsspiele wird grundsätzlich ab Antragseingang erteilt.

Folgende Punkte sind außerdem bei einem Vereinswechsel in der Wechselperiode II zu beachten:

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die erneute Aussetzung des Spielbetriebs seit dem 29.10.20 hat keine Auswirkungen auf die Wechselperiode II. Die oben genannten Fristen bleiben zunächst bestehen. Ebenso gibt es keine Änderungen bei der 6-Monate-Regelung. Eine Hemmung ist derzeit nicht vorgesehen.

Abmeldung beim abgebenden Verein

Die Abmeldung beim abgebenden Verein muss bis spätestens 31.12.20 erfolgt sein. Aber Vorsicht bei einer stellvertretenden Abmeldung durch den aufnehmenden Verein: In diesem Fall muss der Online-Antrag auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online auch bis spätestens 31.12.20 gestellt sein, damit die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist.

Online-Abmeldung – Suche nach Tag des letzten Spiels

Geht einem Verein eine Abmeldung vom Spielbetrieb eines Spielers / einer Spielerin – entweder schriftlich per Einschreiben oder durch eine stellvertretende Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein – zu, so muss dieser innerhalb von 14 Tagen den Spieler / die Spielerin online im DFBnet abmelden. Dort muss neben der Zustimmung bzw. der Nicht-Zustimmung auch der Tag des letzten Spiels angegeben werden. Seit kurzem bietet DFBnet Pass-Online hierzu eine einfache und schnelle Suchmöglichkeit an. Bitte hierzu den entsprechenden Leitfaden beachten.

Zustimmung zum Vereinswechsel

Sowohl bei einem Vereinswechsel eines Amateurspielers als auch bei einem Vereinswechsel eines Vertragsspielers bedarf es in der Wechselperiode II der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Die Regelung, dass eine Nicht-Zustimmung durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrag ersetzt werden kann, gilt in der Wechselperiode II nicht.

Bei einem Vertragsspieler muss der bisherige Vertrag in beidseitigem Einvernehmen fristgerecht aufgelöst sein. Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung müssen bis spätestens zum 31.12.20 erfolgen, wenn der Spieler eine Spielerlaubnis als Amateur erhalten soll. Erhält der Spieler einen „Folgevertrag“ bei einem neuen Verein, muss die Vertragsauflösung bis spätestens 01.02.21 erfolgt und bei der wfv-Passstelle eingereicht sein (eingescannt per wfv-Postfach). Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.21 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel ebenfalls bis spätestens 01.02.21 der wfv-Passstelle vorgelegt werden.

Nachträgliche Zustimmung

Ein sofortiges Spielrecht aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss auch bis spätestens 01.02.20 online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Die Beantragung ist nur durch den aufnehmenden Verein möglich. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins vorliegen.

Internationaler Vereinswechsel

Auch bei einem internationalen Vereinswechsel gilt die Wechselperiode, d. h. bis spätestens 01.02.21 muss der Antrag inklusive der benötigten Unterlagen online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.

Jugendbereich

Nicht betroffen von der Wechselperiode ist der Jugendbereich vom jüngeren A-Junioren (2003) – bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2005) abwärts. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Zustimmung drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nicht-Zustimmung sechs Monate nach dem letzten Spiel.

Für alle Fragen zum Thema Spielberechtigung stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der wfv-Passstelle gerne zur Verfügung.

Schließung der WFV-Geschäftsstelle

Bitte beachten Sie, dass die WFV-Geschäftsstelle ab dem 21.12.2020 geschlossen ist und erst am 11.01.2021 wieder öffnet. In dringenden Fällen, zum Beispiel bei Fragen zu Vereinswechseln von Vereinen der Regionalliga, die den Spielbetrieb aktuell fortsetzt, wenden Sie sich bitte per E-Mail an t.weiler@wuerttfv.de, Sie erhalten dann sehr zeitnah eine Rückmeldung."



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Aufrufe: 018.12.2020, 12:00 Uhr
FuPa / Heiko SchmidtAutor