2026-03-13T07:45:35.464Z

Allgemeines

Die Tabellenzweiten wollen hoch

WFV will am Freitag über den Alternativvorschlag von 33 Vereinen beraten, der auch den Direktaufstieg der jeweiligen Vizemeister vorsieht.

von Pressemitteilung · 13.06.2020, 07:41 Uhr · 0 Leser
– Foto: Thies Meyer

Der Württembergische Fußballverband (WFV) will über eine Alternative zur vorgeschlagenen Auf- und Abstiegsregelung im Falle eines Saisonabbruchs beraten, die von den Vereinen im Verbandsgebiet ausgearbeitet wurde.

Dieser Antrag wird gemeinschaftlich von den unten aufgeführten Vereinen aus verschiedenen Bezirken des WFV eingebracht

• SV Croatia Reutlingen (Bezirk Alb)
• TSV Mähringen (Bezirk Alb)
• SV Oberjesingen (Bezirk Böblingen/Calw)
• GSV Hemmingen (Bezirk Enz/Murr)
• SV Pattonville (Bezirk Enz/Murr)
• Club L’Italiano Großbottwar (Bezirk Enz/Murr)
• NK Croatia Bietigheim (Bezirk Enz/Murr)
• DJK Ludwigsburg (Bezirk Enz/Murr)
• TSV Oberensingen (Bezirk Neckar/Fils)
• Türk SV Ebersbach (Bezirk Neckar/Fils)
• SV Mettingen (Bezirk Neckar/Fils)
• Sport-Club Uhingen (Bezirk Neckar/Fils)
• SV Tumlingen-Hörschweiler (Bezirk Nördlicher Schwarzwald)
• SG Herzogsweiler-Durrweiler (Bezirk Nördlicher Schwarzwald)
• SG Bettringen (Bezirk Ostwürttemberg)
• SV Jagstzell (Bezirk Ostwürttemberg)
• 1. FC Stern Mögglingen (Bezirk Ostwürttemberg)
• KSV Zrinski Waiblingen (Bezirk Rems/Murr)
• Iraklis Waiblingen (Bezirk Rems/Murr)
• FC Feuerbach (Bezirk Stuttgart)
• SV Eintracht Stuttgart (Bezirk Stuttgart)
• 1. SV Fasanenhof (Bezirk Stuttgart)
• MK Makedonija Stuttgart (Bezirk Stuttgart)
• Spvgg Stuttgart-Ost (Bezirk Stuttgart)
• SGM Massenbachhausen (Bezirk Unterland)
• SV Schluchtern (Bezirk Unterland)
• Spfr Neckarwestheim (Bezirk Unterland)
• SGM Widdern/Olnhausen (Bezirk Unterland)
• TGV Eintracht Beilstein (Bezirk Unterland)
• FC 07 Albstadt (Bezirk Zollern)
• TSV Stein 1923 (Bezirk Zollern)
• SG Weildorf/Bittelbronn (Bezirk Zollern)
• TSV Frommern (Bezirk Zollern)

Der Antrag im Wortlaut

Antrag an den WFV vor einem Beschluss durch die
Delegierten des Außerordentlichen Verbandstags bis zum 20.06.2020

Sehr geehrter Herr Thumm,
folgend finden Sie einen ausführlichen und begründeten Alternativvorschlag der Auf- und Abstiegsregelungen im Falle einer unvollständigen Beendigung der Saison 2019/20 zum 30.06.2020.
Wir stellen den Antrag, diesen Antrag vor dem 20.06.2020 zu entscheiden – da er eine Zusammenfassung der Anhörung einiger vieler Vereine vom 19.05.2020 darstellt, die vom WFV bisher leider nicht ernsthaft berücksichtigt worden ist.
Wir sind 33 Vereine in Ihrem Verband plus weitere 26 Vereine des SBFV, die einen identischen Antrag gestellt haben.
Generell darf es aus rechtlicher und moralischer bei einem Abbruch keine Benachteiligten geben, aber genau dies wäre für ein paar Vereine aktuell noch der Fall. Aus unserer Sicht dürfen niemals organisatorische Staffeleinteilungen wichtiger sein als Gleichberechtigung und Fairness – bereits im 19. Jahrhundert entstand die Redewendung „wo ein Wille ist auch ein Weg“.

(1) Kurzform des Vorschlags

Die Saison 2019/2020 wird zum 30.06. beendet.
Unter Berücksichtigung der vom Verband vorgeschlagenen Quotienten-Regelung steigen alle Mannschaften auf direkten Aufstiegsplätzen auf. Ebenso steigen die Mannschaften auf den Relegationsplätzen auf. Absteiger wird es keine geben.
Bei eventuellen Verzichten dürfen die Berechtigungen bei Bedarf übertragen oder umgewidmet werden, nachdem sie in die Berechnung der Staffelgrößen eingeflossen und berücksichtigt sind.

(2) Begründung des Alternativvorschlags

Abbruch/Beendigung der Saison zum 30.06.2020
Auch wenn einige Vereine bzw. Vertreter für eine Fortführung der Saison 2019/2020 zu einem späteren Zeitpunkt plädieren, ist es aus unserer Sicht mehrheitlich zu befürworten, die Runde zum 30.06.2020 zu beenden und damit den Vereinen die Chance zu geben, die Planungen für die neue Saison voranzutreiben. Zudem müssen die Wechselfristen und Ablösemodalitäten nicht geändert werden, was für alle Beteiligten eine Erleichterung ist und Klarheit bewirkt. Ein Start in die neue Saison ist somit mehr oder weniger flexibel zu gestalten, sei es im September oder möglicherweise auch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Eine Fortsetzung der Saison 2019/2020 im Herbst oder zu einem späteren Zeitpunkt erachten wir aufgrund der vom Verband dargestellten Gründe für nicht sinnvoll.

Aufstieg von Mannschaften auf direkten Aufstiegsplätzen
Hier sind wir ebenfalls der Meinung, dass ein oder auch mehrere direkte Aufsteiger ermittelt werden müssen. Über die beste Methode zur Ermittlung der Aufsteiger gibt es sicherlich viele unterschiedliche Meinungen, u.a. dass eine ausschließliche Wertung der Vorrunde insgesamt ein faireres Ergebnis darstellt. Vor dem Hintergrund, dass offensichtlich nicht überall die Vorrunde zu Ende gespielt werden konnte, können wir aber auch der Quotienten-Regelung zustimmen.

Darüber hinaus keine weiteren Aufsteiger
Sicherlich ist es sachgerecht und auch juristisch vertretbar, nur direkte Aufsteiger zu ermitteln. Den Mannschaften auf den Relegationsplätzen, unabhängig in welcher Liga, jedoch die Aufstiegschance von vornherein zu nehmen, halten wir generell, moralisch und besonders aus sportlichen Gründen nicht für korrekt.

Keine Absteiger in der Saison 2019/2020
Die Absteiger in Form einer möglichen Quotienten-Regelung zu ermitteln wäre sicher genauso kritisch zu betrachten, wie die Ermittlung der Aufsteiger in selbiger Form. Dennoch wäre dies nach unserem Verständnis eine valide Vorgehensweise, um eine transparente Abstiegsregelung zu schaffen. Und dennoch folgen wir dem Verbandsvorschlag und wollen keinen Verein für die aktuelle Situation bestrafen.


Generelle Vorschlagsbegründung
Vom Verband wird durch seinen Vorschlag suggeriert, dass ein Abstieg nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich in der Regel schwerer wiegt, als ein Nichtaufstieg und es deshalb keine Absteiger geben soll. Hier haben wir, nicht nur als selbst betroffener Zweitplatzierter, ein anderes Rechtsverständnis, wenn es um die rein sportliche Betrachtung geht. Können wir die Gewichtung der wirtschaftlichen Auswirkungen im Spielbetrieb oberhalb der Landesliga teilweise noch nachvollziehen und verstehen, sollte dieses Argument ab der 7. Liga abwärts doch eher keine oder eine sehr untergeordnete Rolle spielen, sprechen wir hier über Amateursport pur. Weder sind hier großvolumige Sponsoringverträge noch (hoffentlich) teure Spielergehälter zu erwarten. Auch die Zuschauerzahlen bilden auf Bezirks- und Landesligaebene sicherlich nicht die Existenzgrundlage unserer Vereine. Wie sich dies auf Verbandsebene auswirkt, vermögen wir nicht zu beurteilen.

Es wird suggeriert, dass ein Abstieg sportlich schwerer wirkt, als die Nichtgewährung eines Aufstiegs bzw. einer Aufstiegschance in Relegationsspielen. Dem müssen wir, aufgrund der Fairness und dem Respekt gegenüber den sportlichen Leistungen auch der Zweitplatzierten, deutlich widersprechen:

In den Ligen auf Bezirksebene gibt es Mannschaften, die zur Halbzeitpause nach der Vorrunde oder auch nach den ersten Spieltagen der Rückrunde im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Punktebereich abgeschlagen am Tabellenende stehen. Diese Mannschaften haben sich zum Teil schon mit der Situation abgefunden und sich auf den bevorstehenden Abstieg vorbereitet sowie die Planungen auf die neue Saison entsprechend ausgerichtet. Die Chancen auf den Klassenerhalt im
‚normalen‘ Spielbetrieb sind hier in vielen Fällen nur als sehr gering einzuschätzen.

Dagegen gibt es Ligen, in denen 2-3 Mannschaften/Vereine dicht aneinander, nur durch einen Punkt
– oder auch ein Hundertstel im Quotient – an der Tabellenspitze stehen und sich berechtigte Chancen auf die Meisterschaft und dem damit verbundenen, direkten Aufstieg in die nächsthöhere Klasse gemacht haben. Diese werden nun dadurch bestraft, dass ihnen ihre Aufstiegschance über die Relegationsspiele genommen wird, während die Tabellenletzten ihre ‚Abstiegspflicht‘ nicht ausüben müssen. Jeder, der einmal Sport getrieben oder ein Ehrenamt ausgeübt hat weiß, welch enormer Aufwand und Investment (auf Bezirksebene in Form von Zeit und Schweiß aber auch in finanzieller Form im Rahmen von Trainingslagern, Sonderübungseinheiten, usw.) in den letzten 8 Monaten betrieben wurde, um die sportlichen Ziele unter den bekannten Rahmenbedingungen zu erreichen. Die Aussage zu treffen, dass ein Nichtaufstieg weniger schwerwiegend wirkt, als ein Abstieg, lässt das Herzblut für unseren geliebten Fußball vermissen und ist aus Gründen der sportlichen Fairness nicht nachvollziehbar.
Bezüglich des Rechtsgrundsatzes der Gleichbehandlung aller Vereine und deren Chancengleichheit besteht im Vorschlag des Verbandes eine klare Missachtung. Man kann nicht einem Verein (Abstieg) einen Vorteil gewähren und einem anderen (Relegationsteilnehmer) einen Nachteil, indem die Aufstiegschance verwirkt ist. Grundsätzlich werden hier die niedrigeren Klassen (und damit kleineren Vereine) den oberen Spielklassen gegenüber klar benachteiligt.

Dass es durchaus auch andere, und unserer Meinung nach auch etwas gerechtere, Lösungen für die aktuelle Situation gibt, zeigt uns die Regelung anderer Verbände (z.B. dem Schleswig-Holsteiner Fußballverband e.V.), welche besagt, dass neben dem jeweiligen Meister auch der Zweitplatzierte direkt in die nächste Klasse aufsteigt.
Weitere Sportverbände (Handball, Tischtennis) haben ähnliche Regelungen getroffen.

  • Daraus resultiert unser Vorschlag, wie alternativ zu den veröffentlichten Anträgen und nach dem Vorbild des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands, der Aufstieg geregelt werden könnte:
  • Auch die Mannschaften auf den Relegationsplätzen steigen direkt in die nächsthöhere Klasse auf.
  • Dies hat zur Folge, dass die Ligen oberhalb der Kreisliga B ihre Sollstärke überschreiten würden, was eine höhere Anzahl von Spieltagen mit sich bringt.
  • Die Korrektur der Staffel-/Ligastärke erfolgt in der Folgesaison durch einen verschärften Abstieg, wie es sowieso in der Spielordnung vorgesehen ist. Dies mit dem Vorteil, dass sich die Vereine im Vorfeld des Saisonstarts 2020/21 vorbereiten und darauf einstellen können. Bei Staffelgrößen über 18 Teams kann die Korrektur der Staffelgröße durch verschärften Abstieg auf 2 Spieljahre verteilt werden.

Die zu erwartende größere Anzahl an Mannschaften und Spielen einer Spielklasse, kann sich durch die Unsicherheit über den Zeitpunkt der Fortsetzung des Spielbetriebs sogar zu einem Vorteil entwickeln.

Fazit: Wenn die Basis der Entscheidung das ‚Einfrieren der Runde‘ unter Verwendung der Quotienten-Regelung ist, dann ist dies gleichbedeutend einem Saison-Endstand. Unter diesem Gesichtspunkt ist nachvollziehbar, dass der Tabellenerste das Aufstiegsrecht erhält. Widersprüchlich ist es jedoch, den Zweitplatzierten die Aufstiegschance zu nehmen und sie somit schlechter zu stellen als diejenigen Teams, die in der ‚eingefrorenen‘ Endtabelle einen Abstiegsrang belegen.

Wenn man als Verband auf Absteiger verzichtet und hierbei nicht den aktuellen sportlichen Stand bewertet, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb den Tabellenzweiten keine Aufstiegschance eingeräumt wird, geschweige denn nicht die gleichen Vorteile wie den potentiellen Absteigern ermöglicht werden.
Auch wenn die Anzahl der ‚Relegationsplatzierten‘ gering ist und damit unsere Worte wohl wenig Gewicht und Gehör finden werden, sehen wir es in zweierlei Hinsicht als unsere Verpflichtung unsere Meinung zu äußern, Stellung zu nehmen und uns mit unseren Ideen einzubringen:

  • in der Verantwortung gegenüber unseren Spielern, Funktionären und Mitstreitern
  • um eine Debatte im Verbandsvorstand und in der Delegiertenversammlung anzuregen

Abschließend regen wir an, dass auch ein solches Szenario wie ein vorzeitiger Saisonabbruch in Zukunft rechtssicher über die Spielordnung geregelt werden sollte. Im Idealfall wird diese Lösung übergeordnet vom DFB erarbeitet und verabschiedet, und betrachtet sowohl eine weit fortgeschrittene Saison wie auch Staffeln, die erst bei weniger als der Hälfte der Spiele sind.

(3) Aufstellung der verschiedenen Szenarien für alle Bezirke im WFV, bezogen auf den Herren-Bereich

Nachfolgend eine Aufbereitung der Auswirkungen auf die Staffelgrößen, wenn dem Vorschlag des zusätzlichen Aufstiegs aller Relegationsteilnehmer zugestimmt wird. Diese soll darstellen, dass durch unseren Vorschlag in nur wenigen Spielklassen eine deutliche Erhöhung der Mannschaftszahl erfolgt.
In der Regionalliga Südwest werden durch die aktuell getroffenen Regelungen in der kommenden Saison 21 oder 22 Teams starten. Wieso soll dies in Ausnahmefällen nicht auch darunter möglich sein? Falls es noch größere Staffeln gäbe, wäre über ein Auf-/Abstiegsrunde nachzudenken. Auch könnte man die Teilnahme an Pokalwettbewerben freiwilliger gestalten, um die Anzahl der Spiele zu reduzieren.