2024-04-15T13:50:30.002Z

Im Nachfassen
Nach elf Minuten wurde das Spiel zwischen der TSG und Oppau abgebrochen. Nun muss das Verbandsgericht entscheiden, ob das Duell wiederholt wird. F: Rinke
Nach elf Minuten wurde das Spiel zwischen der TSG und Oppau abgebrochen. Nun muss das Verbandsgericht entscheiden, ob das Duell wiederholt wird. F: Rinke

Schlüsselfrage

Spielabbruch der Partie TSG Hechtsheim gegen BSC Oppau +++ Hätte Hechtsheim dem Schiedsrichter den Kabinenschlüssel aushändigen müssen?

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Mainz. Ein Schlüssel, zwei Meinungen. Beim am Sonntag abgebrochenen Fußball-Landesliga-Spiel zwischen der TSG Hechtsheim und BSC Oppau hatte der Unparteiische laut Zeugenaussagen den Schlüssel für die Kabine verlangt, um sich dort zum Schutz während einer Spielunterbrechung einzuschließen. Die Hechtsheimer verweigerten die Herausgabe und verwiesen darauf, dass dies ein Generalschlüssel für die Sportanlage sei. Auf AZ-Nachfrage erklärte nun der Mainz-Binger Kreis-Schiedsrichter-Obmann Gerhard Ott grundsätzlich: „Wenn jemand vom Verein mit einem Schlüssel während des gesamten Spiels zur Verfügung steht, ist das ausreichend. Der Schiedsrichter darf nicht auf der Aushändigung eines Schlüssels beharren.“ Folglich kann sich der Schiedsrichter in der Begründung für den Abbruch nicht auf die Schlüsselfrage berufen.

Vielmehr muss das Verbandsgericht nun entscheiden, ob sich der Schiedsrichter so bedroht gefühlt hat, dass er das Spiel nicht fortsetzen konnte. Der Unparteiische hatte die Partie, nachdem er von einem Hechtsheimer Spieler mehrfach berührt worden war, zunächst unterbrochen und dann nicht mehr fortgesetzt. Ganz allgemein erklärt Ott: „Fühlt sich der Schiedsrichter nach einem Vorfall nicht mehr in der Lage, die Partie weiterzuleiten, beispielsweise weil er angespuckt oder getreten wurde, dann muss er das Spiel abbrechen. Genügt ihm hingegen eine kurze Unterbrechung, um sich zu erholen oder um sich nach einer Beschmutzung zu reinigen, setzt er das Spiel fort. Das ist dann die Entscheidung des Schiedsrichters.“

Ob der Verband die Partie zwischen Hechtsheim und Oppau nun also neu ansetzt oder direkt für den Gast aus Oppau wertet, wird insbesondere davon abhängen, wie der Unparteiische seine Entscheidung begründet. Alle beteiligten Par­teien müssen nun zunächst einmal schriftliche Erklärungen zu den Vorfällen abgeben. Dann folgt sehr wahrscheinlich eine mündliche Verhandlung.

Aufrufe: 027.3.2017, 14:00 Uhr
Bardo RudolfAutor