2024-04-25T14:35:39.956Z

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Burghausen um Darlington Omodiagbe (li.) legte beim 6:0 in Landshut einen starken Auftritt aufs Parkett. F: Feldl
Burghausen um Darlington Omodiagbe (li.) legte beim 6:0 in Landshut einen starken Auftritt aufs Parkett. F: Feldl

Teures Pokal-Nachspiel für Wacker und »09«

Bengalische Feuer im Wacker-Fanblock kosten beiden Vereinen insgesamt 870 € Strafe

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Während des Pokalachtelfinals zwischen dem niederbayerischen BOLigisten ETSV 09 Landshut und dem Drittligisten Wacker Burghausen (Endstand 0:6) wurden bengalische Feuer im Fanblock des Profiklubs entzündet. Das Sportgericht hat nun deftige Geldstrafen gegen beide Klubs ausgesprochen - wegen Verletzung der Platzordnung.

Der 6:0-Achtelfinalsieg des Drittligisten SV Wacker Burghausen beim niederbayerischen Bezirksoberligisten ETSV 09 Landshut am 8. Oktober 2011 hat Folgen für den SV Wacker. Wegen Verletzung der Platzordnung muss Burghausen eine Geldbuße von 750 Euro zahlen. "In der 55. Spielminute wurden im Fanblock des SV Wacker Burghausen vier Bengalos entzündet. Dadurch entstand Rauchentwicklung, die jedoch keinen Einfluss auf das Spielgeschehen nahm. Eine Stadiondurchsage wurde veranlasst und durch den Stadionsprecher durchgeführt. In der Folge gab es keine derartigen Vorkommnisse", heißt es in der Stellungnahme des Schiedsrichters. Bei der Strafzumessung hat das Gericht berücksichtigt, dass es in diesem Sommer nach Abpfiff des Pokalfinales gegen den SSV Jahn Regensburg bereits Ausschreitungen der Fans von Burghausen gegeben hatte. Damals war der Schiedsrichter mit Bier beschüttet worden.

Heimteam ETSV 09 Landshut wird mit 120 Euro bestraft.

Der ETSV 09 Landshut muss als Heimverein wegen Verletzung der Platzordnung im Pokalspiel gegen den SV Wacker Burghausen am 8. Oktober 2011 eine Geldstrafe von 120 Euro zahlen. So lautet das Urteil des Sportgerichtes. Ganz grundsätzlich spricht das Sportgericht beim Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen von einem "schwerwiegenden Vergehen, weil solche Aktionen nicht nur zu gravierenden Störungen eines ordnungsgemäßen Spielablaufs führen, sondern in aller Regel auch ein unkalkulierbares gesundheitsgefährdendes Potential beinhalten."
Aufrufe: 02.11.2011, 11:45 Uhr
Dirk MeierAutor