2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines

Neuansetzung statt Spielwertung

Bezirks-Sportgericht gibt in der Berufung dem SV Ungerhausen recht

Für reichlich Gesprächsstoff hatte im September die Partie zwischen dem SVO Germaringen und dem SV Ungerhausen in der Kreisliga Mitte gesorgt. Aber nicht etwa, weil es auf dem Platz so turbulent zuging.

Vielmehr gab es ein Hickhack um den Spieltermin. Von Verbandsseite wurde daraufhin kurzfristig das Heimrecht getaucht, weil „es zu keiner konkreten Einigung auf allen Seiten“ gekommen ist und deshalb die Entscheidung durch die Spielleiterin getroffen wurde. Daraufhin trat der SV Ungerhausen nicht an, das Allgäuer Kreis-Sportgericht wertete die Partie mit 2:0 für Germaringen und verhängte obendrein noch 150 Euro Geldstrafe.

Gegen dieses Urteil ging der SV Ungerhausen in die Berufung und bekam vor dem schwäbischen Bezirks-Sportgericht nun recht. Das erste Urteil wird aufgehoben, das Verfahren eingestellt und die Partie soll nun am 24. März über die Bühne gehen.

Das Sportgericht schreibt in seiner Begründung: Ein verschuldetes Nichtantreten könnte dem SV Ungerhausen keinesfalls zur Last gelegt werden, da die 3-Tage-Frist nicht eingehalten wurde und der SV Ungerhausen als betroffener Verein deshalb die Austragung ablehnen konnte, was er durch seine Mitteilung an die Spielleiterin am 19.9.2018, nicht zum Spiel SVO Germaringen gegen SV Ungerhausen
anzutreten, bekannt gab. Nach Würdigung des Sachverhalts kommt das BSG Schwaben deshalb zur Auffassung, dass unter Zugrundelegung der Spielordnung das gegenständliche Kreisliga-Spiel, das zur ursprünglichen Ansetzung nicht zu Ende geführt hätte werden können, mangels Einigung der Vereine auf eine Vorverlegung oder einen Heimrechtstausch vom Spielleiter hätte abgesetzt und neu terminiert werden
müssen.

Aufrufe: 016.12.2018, 14:58 Uhr
Walter BruggerAutor