2024-04-25T14:35:39.956Z

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Der SVW - hier mit Michael Seidelmann - nähert sich immer mehr der Spitze an. Archivfoto: Tom Klein
Der SVW - hier mit Michael Seidelmann - nähert sich immer mehr der Spitze an. Archivfoto: Tom Klein

Lehnerz büßt Sieg ein, SVW profitiert

Verbandssportgericht wandelt 3:0-Erfolg des TSV in ein 3:0 für Stadtallendorf um+++"Vor Spielbeginn müssen die Elf auf dem Spielbericht stehen, die auflaufen"

Wiesbaden. Fußball-Hessenligist SV Wiesbaden profitiert von einem Urteil des Verbandssportgerichts gegen den Topplatz-Rivalen TSV Lehnerz, der am Samstag (14.30 Uhr) in der Landeshauptstadt gastiert. Der TSV bekommt in zweiter Instanz den 3:0-Erfolg über Eintracht Stadtallendorf aberkannt, weil der Spieler Sebastian Bartel in der Startelf stand, aber anfangs nicht auf dem Spielberichtsbogen vermerkt war. In der Pause informierten die TSV-Verantwortlichen den Referee, der den Spieler nachträglich ins Spielprotokoll aufnahm

in erster Instanz nur Geldstrafe

In erster Instanz hatte Hessenliga-Sportrichter Horst-Günther Konlé das Versäumnis, den Akteur nicht – wie satzungsgemäß gefordert – vor Spielbeginn aufgeführt zu haben, lediglich mit 150 Euro Geldstrafe geahndet. „Grundsätzlich hatte der Spieler ja ein gültige Spielberechtigung für Lehnerz“, so Konlé. Das Verbandssportgericht sah das in der Berufung unter Vorsitz von Hans-Konrad Neuroth anders. „Der Spielbericht muss vor dem Anpfiff die elf Namen derjenigen enthalten, die spielen. Es darf keiner eingesetzt werden, der nicht darauf vermerkt ist. Das geht einher mit den DFB-Richtlinien“, erläutert Neuroth. Somit wird die Partie rechtskräftig mit 3:0 für die vom renommierten Anwalt Horst Kletke vertretenen Stadtallendorfer gewertet. Lehnerz weist jetzt ebenso wie der SVW 27 Punkte auf.

Aufrufe: 03.11.2015, 15:28 Uhr
Stephan NeumannAutor