in erster Instanz nur Geldstrafe
In erster Instanz hatte Hessenliga-Sportrichter Horst-Günther Konlé das Versäumnis, den Akteur nicht – wie satzungsgemäß gefordert – vor Spielbeginn aufgeführt zu haben, lediglich mit 150 Euro Geldstrafe geahndet. „Grundsätzlich hatte der Spieler ja ein gültige Spielberechtigung für Lehnerz“, so Konlé. Das Verbandssportgericht sah das in der Berufung unter Vorsitz von Hans-Konrad Neuroth anders. „Der Spielbericht muss vor dem Anpfiff die elf Namen derjenigen enthalten, die spielen. Es darf keiner eingesetzt werden, der nicht darauf vermerkt ist. Das geht einher mit den DFB-Richtlinien“, erläutert Neuroth. Somit wird die Partie rechtskräftig mit 3:0 für die vom renommierten Anwalt Horst Kletke vertretenen Stadtallendorfer gewertet. Lehnerz weist jetzt ebenso wie der SVW 27 Punkte auf.