2024-03-28T15:56:44.387Z

Allgemeines
Auch nach der Verhandlung ging Ulf Bödeker (Vorsitzender des Ausschusses für Satzung und Recht) sensibel auf die Fragen des Vorsitzenden des FC Reher/Puls, Klaus-Peter Wiesenberg (rechts), ein.
Auch nach der Verhandlung ging Ulf Bödeker (Vorsitzender des Ausschusses für Satzung und Recht) sensibel auf die Fragen des Vorsitzenden des FC Reher/Puls, Klaus-Peter Wiesenberg (rechts), ein.

Staffeleinteilung der Landesliga bleibt bestehen

Maschinelle Zuordnung bleibt wohl auch in Zukunft bindend

Der allmählich zur Posse verkommene Protest der Westküstenklubs FC Reher/Puls und VfR Horst gegen die Einteilung in die Holstein-Staffel der Landesliga fand am Freitag in einer mündlichen Verhandlung sein Ende. Nach der knapp zweieinhalbstündigen Debatte vor dem Ausschuss für Satzung und Recht im Kieler Haus des Sports verlas der Vorsitzende jenes Ausschusses, Ulf Bödeker, um 21:22 Uhr das Urteil, das die Beschwerde abwies. Die oben genannten Vereine müssen also in der Süd-Staffel antreten. Die Kosten für das Verfahren trägt der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV).

Die Entscheidungsfindung sei keine einfache gewesen, versicherte Bödeker in seinem Urteilsspruch, weil es dabei um eine „Materie ging, die keine offensichtliche, klare Lösung“ hergebe. Letztlich sei die Beschwerde jedoch unbegründet.

Bödeker führte weiter aus, dass auf dem Verbandstag am 4. Juni des vergangenen Jahres der Antrag für die Spielklassenstrukturreform mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Dabei wurde formuliert: „Die Zusammenstellung der Spielklassen erfolgt grundsätzlich nach wirtschaftlich-ökonomischen Gesichtspunkten (Entfernung und Fahrzeiten).“

Wie genau diese wirtschaftlich-ökonomischen Gesichtspunkte umzusetzen sind, wurde damals noch nicht weiter ausgeführt und bedurfte einer späteren Präzisierung. Genau diese Konkretisierung ist durch einen Beiratsbeschluss am 31. März dieses Jahres erfolgt, der besagt, dass die schnellste Fahrzeit mittels einer Software der FLS GmbH ermittelt wird.

„Wir haben uns bewusst für die Software entschieden, als nicht manipulierbares Instrument“, erklärte zuvor der als Zeuge befragte Uwe Döring, Vizepräsident des SHFV, zuständig für Qualifizierung und Soziales, dass das Ausklammern menschlicher Einflüsse die fairste, sicherste und transparenteste Lösung sei, weil nur sie die kürzeste Fahrzeit für die Gesamtheit der Vereine einer Staffel ermitteln könne.

Der Spielausschussvorsitzende Klaus Schneider, der aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend sein konnte und dessen Befragung im Vorfeld telefonisch erfolgte, habe diese Entscheidung zu keiner Zeit präferiert, so Döring, und dementsprechend darauf bestanden, zwei Vorschläge in der vorläufigen Staffeleinteilung vom 18. Juni zu formulieren – einen von ihm „favorisierten“, der die Vereine aus dem KFV Westküste, BSC Brunsbüttel, VfL Kellinghusen, VfR Horst und den FC Reher/Puls, der Nord-Staffel zuordnet und einen software-basierten, der den TSG Concordia Schönkirchen, den Heikendorfer SV, den TSV Klausdorf und den TSV Bordesholm jener Schleswig-Staffel zurechnet.

„Als ich in der Nord Sport gesehen habe, dass zwei Varianten kommuniziert wurden, war mir sofort klar, dass das Ärger geben würde“, gewährte Döring freie Sicht auf auch interne Kommunikationsprobleme, die letztlich als Quelle für die folgende Aufregung fungierten.

In einer Vorstandssitzung am 22. Juni wurde dann endgültig beschlossen, den oben ausgeführten Beiratsbeschluss als Grundlage für die Einteilung zu verwenden, die Westküsten-Clubs also der Süd-Staffel zuzuordnen.

Nachdem auch Schneider davon in einem Gespräch überzeugt wurde, ging das Schreiben der vorläufigen Staffeleinteilung mit nur noch einer Variante am 28. Juni an die Vereine, wurde am 7. Juli als finale Einteilung bestätigt und löste den Streitfall aus.

Der dritte befragte Zeuge, Dr. Tim Cassel, Mitglied der Geschäftsführung des SHFV, räumte in seinem Fazit – ebenso wie Bödeker in seinen Schlussworten – ein, dass die kritischen Rückmeldungen der sich benachteiligt fühlenden Vereine Kommunikationsdefizite im Staffeleinteilungsprozess offenlege und man daraus für die Zukunft die richtigen Schlüsse ziehen müsse. In der Gegenwart lasse der Beiratsbeschluss allerdings keine andere Möglichkeit zu, als die Software entscheiden zu lassen, so lange sich nicht zwei Vereine auf einen Tausch einigen.

Die Berufung des fast ausschließlich für die Beschwerdeführer sprechenden Klaus-Peter Wiesenberg, 1. Vorsitzender des FC Reher/Puls, auf Punkt 15 im §5 der SHFV-Spielordnung, der besagt, dass die Einteilung der gemeldeten Mannschaften im Rahmen des Gesamtspielbetriebes durch den SHFV-Herrenspielausschuss erfolgt und nach Wiesenbergs Ansicht nicht durch einen Beiratsbeschluss gekippt werden dürfe, wurde entschieden zurückgewiesen.

„Der Beirat hat als zweithöchstes Gremium sehr wohl die Kompetenz, die Satzung zu ändern, beziehungsweise verfahrensleitende Änderungen vorzunehmen“, so Bödeker. Wenn es entgegen dem Beiratsbeschluss einen manuellen Eingriff im Anschluss an die von der Software erstellte Einteilung gäbe, würde eine Mannschaft benachteiligt und könnte laut §63 der Rechts- und Verfahrensordnung Beschwerde gegen diese Verwaltungsmaßnahme einlegen.

Da derzeit aber die Rechtmäßigkeit eines solchen manuellen Eingriffs nicht bewertet werden könne, sei der Rechtsschutz des benachteiligten Vereins nicht gewährleistet, was den manuellen Eingriff seitens des Spielausschusses verbiete.„Mir tut Herr Schneider leid“, erklärte Wiesenberg in seinen abschließenden Worten. „Er ist als Spielausschussvorsitzender letztlich einfach übergangen worden. Für uns ist und bleibt es enttäuschend, weil es enorme wirtschaftliche Einbußen bedeutet.

Doch was Herr Bödeke ausgeführt hat, ist nun mal Recht und Gesetz. „Ich finde es unglaublich, wenn weiter nur eine Maschine diese Entscheidungen treffen soll und keine weitergehenden Eingriffsmöglichkeiten des Herrenspielausschusses mit seinem Fachwissen möglich sind. Ich hoffe, dass in Zukunft der SHFV die richtigen Schritte einleitet“, kommentierte Horsts Präsident Marc Stratmann nach der Verhandlung, während sich die anwesenden Vereinsvertreter des TSV Bordesholm, des Heikendorfer SV und des TSV Klausdorf absolut bestätigt fühlten.

„Ich habe auch mit keinem anderen Ergebnis gerechnet, es wurde ja nichts gegenüber dem 18. Juni verändert, sondern sich einfach für eine der präsentierten Varianten entschieden“, kommentierte Klausdorfs Sportlicher Leiter Maik Lisner, während Bordesholms 1. Vorsitzender Gerhard Settgast darauf hindeutete, dass man sich ohne die Veröffentlichung zweier Varianten den ganzen Ärger hätte ersparen können.

Doch, genau wie Bödeker es in seinen Schlussworten formulierte, kann man den sich beschwerenden Vereinen und damit auch Schneider dankbar dafür sein, dass sie den in der Verhandlung gemündeten Reflexionsprozess initiierten und so zur Klärung einer Grundsatzfrage beitrugen.

Die Antwort auf diese Frage lautet: Manuelle Veränderungen werden erst dann möglich sein, wenn ihre Rechtmäßigkeit begründet werden kann. Diese Begründung ist eigentlich objektiv nicht möglich und macht die maschinelle Zuordnung – das mag ein jeder bewerten wie er will – auch künftig bindend.
Aufrufe: 023.7.2017, 21:00 Uhr
SHZ / wtiAutor