2024-04-19T07:32:36.736Z

Allgemeines
Dem SV Prackenbach droht ein Punktabzug F: Enzesberger
Dem SV Prackenbach droht ein Punktabzug F: Enzesberger

Spielwertung und Punktabzug: Wirrwarr um Slajs-Einsatz

Wegen Rot im Heimatland: Prackenbachs tschechischer Neuzugang hätte beim Match in Schönberg nicht eingesetzt werden dürfen +++ Spielwertung gegen den SVP, drei Punkte Abzug und lange Sperre für den Spieler +++ Verein legt aber Protest ein

Das ist ein dickes Ding: dem SV Prackenbach sind laut eines Urteils des Bayerwald-Kreissportgerichts vom 26. August drei Punkte abgezogen worden, zudem wurde das Auswärtsspiel beim TSV Schönberg, das 3:3 endete, mit 0:2 verloren gewertet. Grund für die Strafe ist der unzulässige Spielereinsatz von Martin Slajs, der erst im Sommer aus Tschechien zum Bezirksligaabsteiger gewechselt ist. Der Legionär wurde außerdem mit einer Sperre bis zum 23. Oktober belegt. Der Verein hat allerdings Protest eingelegt und das Bezirkssportgericht muss nun eine Entscheidung fällen.
Slajs sah im Saisonendspurt der abgelaufenen Runde in Tschechien bei seinem vorherigen Klub Rot. "Der Spieler hatte aus seiner Spielertätigkeit bei der Abmeldung in Tschechien am 12.07.2016 noch eine offene Sperre von zwei Spielen, die auch im BFV-Geltungsbereich Gültigkeit hat. Eine Ableistung der Sperre war erst nach Erteilung der Spielberechtigung ab 29.07.2016 möglich. Der Spieler Slajs Martin wurde im Kreisliga Spiel am 6.8.2016 in Schönberg somit unzulässig eingesetzt", lässt das Bayerwald-Kreissportgericht wissen. In einer Stellungnahme schrieb der Klub am 18. August im kompletten Wortlaut: "Der Spieler Martin Slajs wechselte in der Sommerpause aus der Tschechischen Republik zum SVP. Der ausgefüllte Passantrag wurde ordnungsgemäß beim BFV eingereicht. Nach einer ca. vierwöchigen Wartezeit hielten wir es für angebracht eine telefonische Anfrage nach Verbleib der Freigabe für Hr. Slajs durchzuführen. Etwa zeitgleich setzte uns der Spieler in Kenntnis, dass die Verzögerung eventuell im Zusammenhang mit einer Restsperre beim abgebenden Verein in der Tschechischen Republik stehen könnte. Nachdem wir am Donnerstag den 04.08.2016 das Spielrecht ab 29.07.2016 in der Online-Spielberechtigungsliste einsahen, hielten wir es tags darauf vorsorglich für nötig uns telefonisch nochmals an den BFV zu wenden, um sicher zu gehen, dass bis dato keine Meldung des tschechischen Verbandes vorliegt, die eine Restsperre bestätigen würde. In diesem Gespräch teilte Ihre Mitarbeiterin Grit Labahn unserem 1.Vorsitzenden Hr. Frank Saller mit, das keine Sperre in den Unterlagen ersichtlich ist, sie somit den Spieler die Freigabe erteilen könne, aber davon abrate Hr. Slajs einzusetzen, bevor die vorliegende Situation nicht genau geklärt ist. Sie riet uns weiterhin Informationen über die Sachlage einzuholen. Daraufhin, auch am 05.08.2016, wandte sich unser Vorstand an Hr. Josef Heckner Vorsitzender des Bezirks-Sportgericht um Rat einzuholen. Hr. Heckner gab nach Schilderung des Falles zur Information, dass, wenn ein Spielrecht des Spielers vorliege, dieser auch eingesetzt werden dürfe. Im Falle einer Sperre, wäre die Spielrechterteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt erteilt worden. Diese Aussage nahmen wir als sinnvoll und vernünftig an, so dass wir uns daraufhin entschieden Martin Slajs tags darauf am 06.08.2016 beim Auswärtsspiel in Schönberg einzusetzen. Ihre o.g. Vorwürfe sehen wir aufgrund der der Komplexität der Angelegenheit nicht in dieser Form berechtigt, da wir uns bemüht zeigten korrekt zu handeln. Nach Bekanntwerden der Anzeige haben wir auf Empfehlung per E-Mail vom 12.08.2016 von Frau Labahn den Spieler beim Heimspiel am 13.08.2016 nicht eingesetzt."

"Es steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Einsatz des Spieler Slajs am 06.08.2016 unzulässig im Sinne des § 77 RVO war, da eine noch nicht abgelaufene Sperre des tschechischen Verbandes vorlag. Dass der Spieler Slajs bei seinem Wechsel noch eine nicht verbüßte Sperre von 2 Verbandsspielen hatte ist - soweit aus dem Schriftverkehr ersichtlich - unstreitig. Diese Sperre hat der Spieler Slajs nach Ziffer 12.1 des FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern bei seinem Verbandswechsel mitgenommen. Diese Bestimmung lautet: "Disziplinarstrafen von bis zu vier Spielen oder drei Monaten, die vom ehemaligen Verband gegen einen Spieler ausgesprochen, aber zum Zeitpunkt des Transfers noch nicht (vollständig) verbüßt wurden, müssen vom neuen Verband, der den Spieler registriert hat, durchgesetzt werden, damit die Strafe auf nationaler Ebene verbüßt wird." Dieser Sperre war beim Einsatz am 06.08.2016 noch nicht abgelaufen. Auf die chronologische Aufstellung in der Anzeige des Verbandsanwalts wird hiermit Bezug genommen. Dass auch der SVP Kenntnis von und Bedenken wegen dieser Sperre hatte, zeigt sich auch in dessen Bemühungen um rechtliche Auskunft. Der Verein hat sich zunächst auch beim BFV um Rechtsauskunft bemüht. Am 05.08.2016 hat die sachkundige Leiterin der Hauptabteilung Recht, Frau Grit Labahn nachweislich von einem Einsatz des Spieler bis zur Klärung des Sachverhalts abgeraten. Gleichwohl hat sich der SVP parallel an den Vorsitzenden des BSG Niederbayern gewandt. Dieser hat zwar die Auskunft erteilt, dass der Spieler Slajs eingesetzt werden könne. Dies kann den SVP aber nicht entlasten. Allein auf die Auskunft seitens der Rechtsabteilung hätte sich der Verein verlassen dürfen. Dies war dem Verein auch letztlich bewusst, sonst hätte man sich erst gar nicht an den BFV gewandt. Für den unzulässigen Einsatz ist der SVP verantwortlich, wobei trotz der Falschauskunft nicht von fahrlässigem Handeln auszugehen ist, da seitens des BFV vom Einsatz abgeraten wurde. Der unzulässige Einsatz wurde zumindest billigend in Kauf genommen. Die Mindeststrafe nach § 77 Abs. 1 RVO von 3 Punkten Abzug sowie Spielwertung nach § 29 RVO und eine moderate Geldstrafe in Höhe von 100 € sind aus Sicht des Gerichts tat- und schuldangemessen. Ein Absehen von einem Punktabzug aufgrund eines leichten Falles ist aus Sicht des Gerichts nicht angezeigt, da der Verein bedingt vorsätzlich gehandelt hat", heißt es in der Urteilsbegründung des Sportgerichts. Der Klub ist aber in die Berufung gegangen. Ein endgültiges Urteil ist in Kürze zu erwarten.
Aufrufe: 07.9.2016, 11:03 Uhr
redAutor