2024-05-02T16:12:49.858Z

Ligabericht
Bitter für den SC Schwarzenbach: Punkte weg, Geldstrafe kassiert und der Spielertrainer Thomas Baier für zwei Spiele gesperrt.F: Nachtigall
Bitter für den SC Schwarzenbach: Punkte weg, Geldstrafe kassiert und der Spielertrainer Thomas Baier für zwei Spiele gesperrt.F: Nachtigall

Saftige Strafen für SC Schwarzenbach

Kreissportgericht greift nach zweitem Spielabbruch in dieser Saison durch +++ Partie wird mit 2:0 für Parkstein gewertet +++ SC-Trainer Baier zwei Spiele aus dem Verkehr gezogen +++ 200 Euro Geldstrafe

Das Sportgericht des Fußball-Kreises Amberg/Weiden hat ein Zeichen gesetzt. Das Gremium in der Besetzung Lorenz Gebert (Vorsitz), Michael Bauer und Ulrich Schlamminger (beide Beisitzer) sprach im Fall des am 17. Oktober vorzeitig abgebrochenen Kreisklassen-Spiels zwischen dem SV Parkstein und dem SC Schwarzenbach am Mittwochabend drastische, aber durchaus berechtigte, Strafen aus. Die Gäste aus Schwarzenbach hatten damals in der 58. Minute das Spielfeld verlassen (FuPa berichtete exklusiv). Völlig zu Unrecht, wie das Kreissportgericht nun entschied. Der SC bekam wegen „des Verschuldens eines Spielabbruchs“ nun eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro aufgebrummt. Zudem wird die Partie mit 2:0 für den gastgebenden SV Parkstein gewertet. Weiterhin wurde dem Schwarzenbacher Trainer Thomas Baier wegen „unsportlichen Verhaltens ab dem 29. Oktober für die Dauer von zwei Spielen verboten, sich während der Partien seines Teams, im Innenraum des Sportgeländes aufzuhalten“.

Kurze Rückblende: Es war der zweite Spielabbruch im Fußball-Kreis Amberg/Weiden in dieser Saison: Nachdem im August am zweiten Spieltag die Partie zwischen der DJK-SB Amberg II und dem FC Großalbershof von Schiedsrichter Thorsten Pentner damals nach 30 Minuten frühzeitig beendet worden ist, dauerte die Begegnung in der Kreisklasse West am 17. Oktober zwischen dem SV Parkstein und dem SC Schwarzenbach gerade mal 58 Minuten, ehe sie Referee Markus Bäuml abpfeifen musste. Denn die Gäste aus Schwarzenbach verließen, aufgrund „angeblich zweifelhafter Schiedsrichterentscheidungen“ zu diesem Zeitpunkt den Platz und waren nicht mehr zum Weiterspielen zu bewegen.

Das Kreissportgericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass dies definitiv kein Grund für einen Spielabbruch sei. In der Begründung heißt es: „In der 58. Minute verließ die Mannschaft des SC Schwarzenbach beim Spielstand von 2:0 für den Heimverein auf Aufforderung des Spielertrainers Thomas Baier nach dessen Rücksprache und Zustimmung mit Fußballabteilungsleiter Rainer Flierl das Spielfeld, so dass eine Fortführung des Verbandspieles durch den Referee nicht mehr möglich war und der Schiedsrichter und die Spieler des Heimverein auch den Platz verlassen mussten.“

Gemäß Paragraph 74 der RVO hafte der Verein für Zwischenfälle und Verfehlungen jeglicher Art seine Spieler, Trainer und Funktionäre. Weder in den Satzungen und Ordnungen des BFV noch in der Spielordnung und Rechts-und Verfahrensordnung sei eine diesbezügliche Bestimmung enthalten, dass nach einer vermeintlich schlechten Schiedsrichterleistung ein Spiel von einem betroffenen Verein abgebrochen werden kann.

Gemäß Paragraph 66 der Spielordnung sei nur dem amtlichen Schiedsrichter die Möglichkeit vorbehalten, ein Spiel abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels wegen ernsthafter Störung nicht mehr gewährleistet ist. „Diese Situation war hier in keiner Weise gegeben, denn der Unparteiische schöpfte alle Möglichkeiten seiner Handhabe und seiner Strafgewalt gegen das unsportliche Verhalten einiger Gästespieler und Funktionäre bedingungslos aus und bot nach Stellungnahme des Platzvereins eine souveräne Leistung“, heißt es im Urteil.

Und weiter: „Zunächst schaltete er den Spielführer des SC Schwarzenbach ein, um für Ruhe und Ordnung auf der Ersatzbank zu sorgen. Da dies nicht fruchtete und erfolglos blieb, forderte er dazu den Leiter des Ordnungsdienstes des Heimvereins auf und ließ einen Funktionär des Gastvereins von der Ersatzbank hinter die Bande verweisen. Der Gastverein stattdessen hat es unterlassen und versäumt, statt durch dauerndes Reklamieren und Protestieren von außen die Stimmung bei den Spielern aufzuheizen, doch sinnvoller und erfolgreicher für Disziplin und Fairness und somit für eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels einzutreten und zu sorgen.“

Eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro erschien dem Kreissportgericht ausreichend und der Leistungsfähigkeit eines Kreisklassen-Vereins angemessen. Als nicht unerheblich sei die Benachteiligung der zahlreichen Zuschauer bei diesem Nachbarschaftsderby zu werten, denen bei vollem Eintrittspreis immerhin ein Drittel des Spieles vorenthalten worden sei.

Zudem zog das Sportgericht den Schwarzenbacher Trainer Baier für zwei Partien aus dem Verkehr. Der mit einem Aufenthaltsverbot belegte Coach darf die Spiele nicht im Innenraum verfolgen. 30 Minuten vor dem angesetzten Spielterminen der nächsten beiden Meisterschaftsspiele der Schwarzenbacher Kreisklassen-Elf bis 30 Minuten nach Abpfiff dieser Spiele ist seine Anwesenheit in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel und im Kabinengang sowie im gesamten Innenraum und auf dem Spielfeld untersagt. In dem genannten Zeitraum darf Baier mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten. Das Aufenthaltsverbot gilt darüber hinaus für alle weiteren Meisterschaftsspiele seines Vereins, bis zum Ablauf des Aufenthaltsverbotes. In dieser Zeit ruht auch sein Spielrecht.

Dies wurde wie folgt begründet: „Der als Spielertrainer mitwirkende Thomas Baier forderte in der 58. Minute nach Rücksprache mit seinem Abteilungsleiter seine Mannschaft mit den Worten auf, das Spielfeld zu verlassen: ‚Jungs, wir verlassen das Spielfeld, bei diesem Schiri macht es keinen Sinn mehr, weiterzuspielen.‘ Er und seine Mitspieler gingen unverzüglich in die Kabine. Somit machte er sich unmittelbar schuldig am Spielabbruch und trägt eine Mitverantwortung dafür“.

Zu Baiers Gunsten und strafmildernd für ihn wurde vom Kreissportgericht gewertet, dass er durch die Vorgabe seines Abteilungsleiters in einem Ermessens- und Handlungszwiespalt zwischen sportlicher Spielfortführung und unsportlichem Spielabbruch war. Baier habe sich ganz eindeutig für den sportwidrigsten und unfairsten Weg sich selbst gegenüber, den zahlreichen Zuschauern gegenüber, seinem Verein gegenüber und allgemein dem Ansehen des Fußballsports im Kreis gegenüber entschieden.

Ein Aufenthalts- und Spielverbot für zwei Meisterschaftsspiele der KK-Mannschaft erschien dem Sportgericht tat- und folgengerecht und liege noch an der unteren Grenze des Strafmaßes.

Aufrufe: 028.10.2015, 19:47 Uhr
Stephan LandgrafAutor