2024-05-02T16:12:49.858Z

Ligabericht
Der SV Parkstein (hier ein Archivfoto) hatte im Abstiegs-Derby gegen Schwarzenbach mit 2:0 geführt, ehe die Partie vorzeitig endete.F: Nachtigall
Der SV Parkstein (hier ein Archivfoto) hatte im Abstiegs-Derby gegen Schwarzenbach mit 2:0 geführt, ehe die Partie vorzeitig endete.F: Nachtigall

Neuer Spielabbruch beschäftigt Sportgericht

Kreisklassen-Partie zwischen SV Parkstein und SC Schwarzenbach nach 58 Minuten beendet +++ Gäste gehen im Abstiegs-Derby vom Spielfeld

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Zweiter Spielabbruch im Fußball-Kreis Amberg/Weiden in dieser Saison: Nachdem im August am zweiten Spieltag die Partie zwischen der DJK-SB Amberg II und dem FC Großalbershof von Schiedsrichter Thorsten Pentner damals nach 30 Minuten frühzeitig beendet worden ist, dauerte die Begegnung in der Kreisklasse West am Samstag zwischen dem SV Parkstein und dem SC Schwarzenbach gerade mal 58 Minuten, ehe sie Referee Markus Bäuml abpfeifen musste. Denn die Gäste aus Schwarzenbach verließen, so dem Vernehmen nach, aufgrund „angeblich zweifelhafter Schiedsrichterentscheidungen“ zu diesem Zeitpunkt den Platz und waren nicht mehr zum Weiterspielen zu bewegen. Über die Wertung muss nun das Kreissportgericht entscheiden.

Beim SV stand vor 150 Zuschauern am Samstag für beide Teams, die mitten im Kampf um den Klassenerhalt stecken, viel auf dem Spiel. Die Gastgeber waren durch Sascha Sporer in der 22. Minute mit 1:0 in Führung gegangen, ehe Schwarzenbachs Schlussmann Daniel Spachtholz offenbar nach einem nicht so freundlichen Kommentar gegenüber dem Schiedsrichter mit Rot vom Feld musste (28.). Die numerische Überlegenheit münzten die Parksteiner durch Robert Schmidt (51.) in das vorentscheidende 2:0 um.

Als kurz danach Schwarzenbachs Kapitän Lukas Siegler mit Gelb-Rot vorzeitig zum Duschen geschickt wurde (58.), verließen die Gäste um Trainer Thomas Baier das Spielfeld und führten, so die FuPa-Infos, die „zweifelhaften Entscheidungen des Referees“ als Grund dafür an. Nun ist also das Sportgericht gefordert, über den Ausgang dieser Begegnung zu entscheiden.

Nach Augenzeugen soll sich während des Spiels folgendes vorgetragen haben: Los sei mit der roten Karte gegen den Schwarzenbacher Keeper gegangen. Davor soll ein SC-Spieler nach einem Zweikampf liegen geblieben sein, wobei der Schiedsrichter die Partie trotz der Schwarzenbacher Proteste weiterlaufen ließ. Bäuml soll dann doch gepfiffen haben, ehe sich Spachtholz vehement in falschem Tonfall beschwert haben soll.

Während der Begegnung soll es zudem lautstarke Kommentare von Schwarzenbacher Zuschauern Richtung des Unparteiischen gegeben haben. Im Verlauf des Spiels sollen, so die Augenzeugen, die Emotionen nach jedem Zweikampf weiter angestiegen sein. Das Fass zum Überlaufen brachte dann die 58. Minute: Referee Bäuml wollte, nachdem sich die SCS-Bank oder die Anhänger dahinter wiederum beschwert haben soll, drei Schwarzenbacher vom Spielfeldrand räumen lassen. Dazu, so dem Vernehmen nach, habe sich Bäuml die Namen geben lassen und diese notiert. Zudem bat der Schiedsrichter den SC-Kapitän zu sich und bat ihn, auf der Trainerbank und bei den dahinter stehenden Fans für Ruhe zu sorgen.

Allerdings offenbar ohne Erfolg: Der SC-Spielführer sah – offenbar nach einer verbalen Entgleisung – selbst Gelb-Rot. Daraufhin, so die FuPa-Infos, seien alle von der Schwarzenbacher Bank aufgesprungen und auf das Spielfeld gerannt. Zudem soll sich Trainer Baier verbal bei Bäuml beschwert und dann sein Team in die Kabine geschickt haben – das Ende einer ansonsten fairen Partie.

Ob der vom SCS angegebene Grund „zweifelhafte Schiedsrichterentscheidungen“ jedoch wirklich triftig genug ist, das Feld frühzeitig verlassen zu dürfen, darf stark bezweifelt werden. Wie Kreisspielleiter Albert Kellner damals im Fall „DJK-SB Amberg/Großalbershof“ geäußert hatte, müssen beispielsweise für die Bitte um einen Spielabbruch zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Erstens dürfe der betreffende Verein laut Spielordnung höchstens nur mehr mit „sieben Mann minus eins“, also sechs, Spielern auf dem Platz stehen. Und zweitens müsse der Verein im Rückstand, egal ob 0:1 oder 0:100, im Rückstand liegen. „Nur wenn diese Faktoren zutreffen, kann ein Spielabbruch gefordert werden“, erklärte Kellner vor knapp drei Monaten.

Faktoren, die am Samstag in Parkstein keinesfalls gegeben waren. Blättert man in alten Sportgerichtsurteilen zu ähnlichen Vorfällen, dann dürfte das Urteil außer Frage stehen: Normalerweise sollte das Spiel so für den SV Parkstein gewertet werden. Der SC Schwarzenbach hingegen wird sich wohl auf eine saftige Strafe für das „Verschulden eines Spielabbruches“ einstellen müssen.

Aufrufe: 018.10.2015, 14:24 Uhr
Stephan LandgrafAutor