2024-05-10T08:19:16.237Z

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Steht der Platz unter Wasser, ist an Fußball erstmal nicht zu denken. Doch wie geht es mit der Partie dann weiter? | Foto: Patrick Seeger
Steht der Platz unter Wasser, ist an Fußball erstmal nicht zu denken. Doch wie geht es mit der Partie dann weiter? | Foto: Patrick Seeger

Spielabbruch bei 4:0 - wie geht´s weiter?

Was passiert, wenn eine Partie wegen höherer Gewalt abgebrochen wird?

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Gewitter, Starkregen oder Nebel - manchmal müssen Spiele wegen höherer Gewalt abgebrochen werden. Doch was passiert dann? Wird die Partie wiederholt, egal wie aussichtslos vielleicht eine Mannschaft zurückgelegen ist?
Dumm gelaufen ist es am vergangenen Wochenende für den SV Münchweier. 4:0 führte der SVM beim Derby in Ettenheimweiler. Ungefähr 70 Minuten der Spielzeit waren abgelaufen, als Schiedsrichter Bruno Pfister die Partie abbrechen musste. Starkregen hatte dafür gesorgt, dass an Fußball nicht mehr zu denken war. Nun wird die Partie wiederholt werden. Was verständlicherweise bei vielen Fans und Spielern für Unmut sorgt. „Ärgerlich ist nur, dass der Unparteiische meinte, das Spiel wird für Münchweier gewertet“, erzählt Hans Götz, 1. Vorsitzender des SV Münchweier.

Da hatte sich der elsässische Unparteiische allerdings zu weit aus dem Fenster gewagt. Denn die Statuten des SBFV besagen anderes. Der Schiedsrichter hat gar nicht die Möglichkeit, so eine Bewertung abzugeben. Münchweier ist aber nur ein exemplarischer Fall. Wie ist die Handhabe in solchen Situationen grundsätzlich? Welche Handlungsspielräume bleiben dem Verband überhaupt.

"Spielabbrüche kommen immer vor das Sportgericht"

Thorsten Kratzner, stellvertretender Geschäftsführer des SBFV, hatte im letzten Jahr einen ähnlichen Fall am eigenen Leib zu spüren bekommen. Mit seinem Heimatverein ging es gegen den Abstieg. In einem sehr entscheidenden Spiel hatte seine Mannschaft wieder besser ins Spiel gefunden und den Ausgleich erzielt, als der Schiedsrichter wegen Nebels unterbrechen musste. „Ich bin mir sicher, wir hätten das Spiel gewonnen, wenn es weitergegangen wäre“, berichtet Kratzner. Der Schiedsrichter pfiff nach einer Viertelstunde Unterbrechung noch einmal an, doch es hatte keinen Sinn, der Nebel war zu stark und er brach die Partie ab. Es ging vors Sportgericht und es kam zu einer Neuansetzung.

„Spielabbrüche kommen immer vor das Sportgericht, ein Sportrichter schaut sich den Fall an und entscheidet dann“, erklärt Thomas Schmidt, Mitglied des Verbandsvorstand und Verbandsspielausschuss. Ob der Abbruch durch höhere Gewalt oder Tumulte entstanden ist, ist erst einmal egal. „Ein Sportrichter bewertet die Situation“, berichtet Schmidt weiter. „Bei einem Spielabbruch, der durch Unregelmäßigkeiten auf dem Feld entstanden ist, wird der Sportrichter immer ein Urteil fällen“, so Schmidt, bei Spielabbruch durch höhere Gewalt steht in der Regel die Wiederholung an.

Ein kleiner Ermessensspielraum bleibt

Allerdings hat der Sportrichter auch einen gewissen Ermessensspielraum. Wäre das Spiel bei dem selbem Spielstand etwa erst in der 88. Minute abgebrochen worden, könnte der Richter auch urteilen, dass die Zeit nicht mehr gereicht hätte, das Spiel zu drehen und es nicht zu einer Neuansetzung käme. Schmidt will sich hierbei aber bewusst nicht auf einen konkreten Fall oder eine Zeitangabe festlegen, es geht ihm dabei nur um die Verdeutlichung des Ermessensspielraums des Sportrichters.

Thorsten Kratzner erzählt gar von einem Fall, da wurde das Spiel in der 94. Minute abgebrochen und dann wiederholt. Letztendlich bleibt die Erkenntnis, dass man sich als Fan und Spieler immer wieder ungerecht behandelt fühlen wird, es aber keine bessere und fairere Variante gibt als zu sagen, dass in solch einem Fall wiederholt wird . Wie sagte Sepp Herberger so schön: „Der Ball ist rund und das Spiel dauert 90 Minuten“ und solange die nicht vorbei sind, ist ein Spiel nicht gewonnen. Allerdings sind es diese Diskussionen à la "was wäre, hätte, wenn", die den Fußball so liebenswert machen.
Aufrufe: 010.10.2013, 10:00 Uhr
Benedikt Hecht (BZ)Autor