2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

SV Metternich steigt als Tabellenzweiter auf

Zuvor hatten zwei Klubs ihren Verzicht erklärt – DHO vor Spruchkammer des Verbands erfolgreich

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Während der Mannschaftstour am Ballermann ereilte die Fußballer des SV Metternich frohe Kunde. Vereinschef Thorsten Giesen teilte mit, dass der SV als Tabellenzweiter hinter den Sportfreunden DHO nachträglich in die Kreisliga B aufsteigt.

Wie das kam, erklärt Thomas Schenk, Staffelleiter des Fußballkreises Euskirchen: „Es ging um den besten Tabellenzweiten unserer vier C-Kreisligen, das wäre eigentlich die SG Blankenheimerdorf gewesen. Der Verein verzichtet aber auf den Aufstieg.“ Auch die Reserve der JSG Erft 01 (Staffel 2) winkte ab. Sie belegt punktgleich mit der SG GW Nemmenich/SC Enzen-Dürscheven den zweiten Platz, hat aber durch den gewonnenen direkten Vergleich die Nase vorn. Vom Aufstiegsrecht macht sie dennoch keinen Gebrauch. So war der SV Metternich am Zug, der die Chance gerne nutzt.

Der DHO-Vorsitzende Clemens Lösinger freut sich derweil über das Urteil der Bezirksspruchkammer des Fußballverbands Mittelrhein: „Wir wollten Gerechtigkeit, und wir haben sie bekommen.“ In der Berufungsverhandlung wurde die Entscheidung der Euskirchener Kammer revidiert, wonach den Sportfreunden der Abbruch des Kreisliga-C-Spiels bei der SG GW Nemmenich/SC Enzen-Dürscheven II angelastet und die Partie für die DHO mit 0:2 Toren als verloren gewertet wurde.
Euskirchener Landfrieden

In Hennef griff die Kammer zu einem Verfahrenstrick, um den „Euskirchener Landfrieden“ (so Vorsitzender Norbert Schneider) wieder herzustellen. Der Urteilsspruch ging in drei Akten über die Bühne. Zunächst wurde die Partie neu angesetzt. Der Vorsitzende war sich allerdings sicher, dass beide Vereine auf die Wiederholung des Spiels verzichten würden, was auch geschah.
Schließlich wurde die Partie auch für die SG Nemmenich/ Enzen-Dürscheven als verloren gewertet. Für die Sportfreunde DHO hat das zur Folge, dass sie nach dem „Schuldspruch“ aus Euskirchen rehabilitiert worden sind und zudem die Verfahrenskosten in Höhe von rund 300 Euro zurückerhalten. (lar/tom)

Aufrufe: 014.6.2017, 20:56 Uhr
KSTA-KR/lar,tomAutor