2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
Die Regional- und Landesverbände können die Statuten ändern.
Die Regional- und Landesverbände können die Statuten ändern. – Foto: Meiki Graff

DFB mit umfassenden Änderungen

Spiel- und Jugendordnung wird gelockert, die Regional- und Landesverbände können Anpassungen vornehmen.

Der Deutsche Fußball-Bund nimmt aufgrund der Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Spielbetrieb umfassende Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung vor.

Der Vorstand des Deutschen Fußball-Bund hat ein Maßnahmepaket beschlossen und vorübergehende Änderungen in der Spiel- und Jugendordnung vorgenommen. Die beschlossenen Änderungen sind bis zum 30. Juni 2021 gültig. In Zuge dessen, können die Verbände ihre Regularien anpassen.

So wird es möglich sein, dass die Saison über den 30. Juni hinaus verlängert und das folgende Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt begonnen werden oder sogar ganz oder teilweise entfallen kann. Angepasst werden können dann gleichzeitig die Spielberechtigungen, Wechselperioden, das Aufrücken in höhere Altersklassen im Jugendbereich sowie Verträge von Vertragsspielern oder Abmeldefristen für Amateurspieler.

Bisher konnte ein Amateur, der ein halbes Jahr kein Spiel bestritten hat, den Verein ohne Zustimmung verlassen. Dies wurde modifiziert und zum Schutz der Klubs können die Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass die Sechs-Monats-Frist aufgrund der Corona-Krise nicht berücksichtigt wird.

Auch die Bestimmung bei den Insolvenzfällen wurde gelockert. So wurde einem Verein der 3. Liga, Regionalliga der Männer, der Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga, der ein Insolvenzverfahren stellte, neun Punkte bei den Männern und sechs Punkte bei den Frauen abgezogen. Diese Bestimmung ist für die jetzige und kommende Spielzeit verändert worden. Für die laufende Saison wird kein Punktabzug verhängt. Für die nächste Saison wird ein Verein drei Punkte abgezogen, bei den Frauen nur zwei Zähler.

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Aufrufe: 03.4.2020, 18:19 Uhr
Mitsch RieckmannAutor