2024-05-02T16:12:49.858Z

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– Foto: Nückel/Steinmann

Fünf Wechsel werden nicht zugelassen

Fußballverband Sachsen-Anhalt ändert Regeln für Pflichtspiele nicht

Die Corona-Pandemie hat den Fußball mächtig durcheinander gewirbelt. 2020 darf schon jetzt als das Jahr der tiefgreifenden Veränderungen gelten, auch was das Regelwerk des Spiels betrifft. Ein von Anfang an heiß diskutierter Punkt: Die Zahl der Auswechslungen erhöht sich von vormals drei auf fünf Spieler, die getauscht werden dürfen. Erst in dieser Woche wurde die von den Regelhütern des International Football Association Board (IFAB) herausgegebene Erweiterung bis zum 31. Juli 2021 verlängert. Die deutschen Profiligen übernahmen die Regelung zum Re-Start im Mai. Und die Amateure? Bleiben zumindest in Sachsen-Anhalt außer vor.

Schon bevor die alte Saison zwischen Arendsee und Zeitz auf dem außerordentlichen Verbandstag des Landesverbandes abgebrochen wurde, gab es Stimmen, die sich für eine Übernahme der Fünf-Wechsel-Regelung aussprachen. Einer der Befürworter: Olaf Worschech, Trainer der Landesklasse-Elf von Eintracht Gommern. „Eine Anfrage wurde anfangs vom FSA bestätigt“, blickt der Coach zurück. Doch während auf dem Verbandstag und vor allem bei der folgenden FSA-Vorstandssitzung in Neugattersleben zahlreiche Änderungen in der Spielordnung beschlossen wurden, blieb Paragraf 20, Absatz 10 unangetastet. Darin wird die Zahl der Auswechslungen in Pflichtspielen im Männerbereich auf drei festgelegt. Nur in unteren Ligen wird Kreis- und Stadtfachverbänden ein Spielraum von einem zusätzlichen Wechsel eingeräumt.

Der Vorgang stößt Worschech sauer auf: „Gerade nachdem die Rahmenterminpläne veröffentlicht wurden und die Vorbereitungszeit entsprechend kurz ist, hätte ich mir gewünscht, dass dem Beispiel der Profis gefolgt wird. Aber stattdessen folgte auf die Zusage die Rolle rückwärts“, so Worschech.

Wer wechselt wohin in Sachsen-Anhalt:
Aufrufe: 027.7.2020, 12:30 Uhr
bjr/mjcAutor