2024-04-25T14:35:39.956Z

Vereinsnachrichten

Urteil: Wenn Spieler gleichzeitig bei zwei Vereinen unterschreiben ...

Zwei Spieler, die trotz offensichtlich schriftlicher Zusage vom BV Stift Quernheim zur SV Eidinghausen-Werste wechselten, sind jetzt für Monate gesperrt.

Am vergangenen Sonntag feierte die SV Eidinghausen-Werste mit einem 2:1 über die Beckumer Spielvereinigung den zweiten Saisonsieg in der Landesliga. Mit von der Partie war Abwehrspieler Mihail Yanev, der bislang in allen sechs Meisterschaftsspielen über 90 Minuten auf dem Platz stand.
Auf den erfahrenen Defensivakteur müssen die Eidinghausener in den kommenden Monaten allerdings verzichten, denn Yanev wurde ebenso wie sein Teamkollege Marten Stallmann von der Spruchkammer des Westfälischen Fußball- und Leichtathletikverbandes (FLVW) mit sofortiger Wirkung bis zum 11. Februar 2021 gesperrt. Stallmann ist verletzt und hat in dieser Saison noch gar nicht für seinen neuen Verein gespielt.

Der Grund für dieses Urteil liegt schon einige Monate zurück. Vor dieser Saison wechselte Yanev gemeinsam mit Marten Stallmann vom Bezirksligisten BV Stift Quernheim zur SVEW, obwohl er zuvor bei den Stift Quernheimern seine Zusage für die nächste Saison gegeben und seine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt habe.

"Wir haben beide Spieler auf ihre Verpflichtungen und Zusagen hingewiesen."

„Die Abmeldungen der beiden Spieler durch die SV Eidinghausen-Werste haben uns völlig unerwartet einen Tag vor Ende der Wechselfrist am 30. Juni dieses Jahres erreicht“, berichtet Malte Rompf, neben Thomas Jakowatz Sportlicher Leiter beim BV Stift Quernheim. „Wir haben die Eidinghausener schriftlich über die Vertragssituation informiert und auch beide Spieler noch einmal auf ihre Verpflichtungen und Zusagen hingewiesen“, ergänzt Rompf.

Die Stift Quernheimer Verantwortlichen ärgern sich vor allem über das Verhalten der Eidinghausener, die sich zwar nach einer schriftlichen Beschwerde für ihr Vorgehen und das Verhalten der Spieler telefonisch entschuldigt und eine gütliche Lösung in Aussicht gestellt hätten, danach aber nichts mehr in diese Richtung von sich hören ließen. „Auch unser Angebot, die Richtigkeit der Verträge über Bezirksliga-Staffelleiter Kai Rieke bestätigen zu lassen, wurde nicht angenommen“, so Rompf.

"Leider kam vom Verein keine Reaktion."

Stattdessen habe die SVEW Mitte August ohne weitere Rücksprache mit den Stift Quernheimern die vom Verband festgeschriebene Wechselentschädigung für Yanev überwiesen und so die Spielberechtigung erhalten. Der BV Stift Quernheim stellte daraufhin beim Verbandssportgericht einen Antrag auf eine sportgerichtliche Entscheidung, nachdem eine außergerichtliche Einigung zwischen beiden Vereinen zuvor gescheitert sei.

Diese Darstellung möchte Alex Hafner, 1. Vorsitzender der SV Eidinghausen-Werste, so nicht stehen lassen. „Wir wollten von Stift Quernheim die Verträge mit den Unterschriften sehen und haben diese auch angefordert. Leider kam vom Verein keine Reaktion. Wir hätten die Sache gerne außergerichtlich geregelt. Ich kann doch keine Stellung beziehen, wenn ich die Verträge nicht kenne“, sagt der 46-Jährige, der als selbstständiger Rechtsanwalt in Bad Oeynhausen arbeitet.


Als er vor drei, vier Wochen die Nachricht bekommen habe, dass Klage eingereicht worden sei, habe er beim Verbandssportgericht auf die Anforderung der Verträge beim BV Stift Quernheim per E-Mail hingewiesen. Hafner weiter: „Die Dokumente sind erst seit Eröffnung des Verfahrens bekannt. Für mich handelt es sich nicht um verbindliche Verträge.“

"Für mich handelt es sich nicht um verbindliche Verträge"

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Oliver Topp fällte dennoch sein Urteil und sperrte Yanev und Stallmann im schriftlichen Verfahren wegen grober Unsportlichkeit bis Februar kommendes Jahr. Die beiden Spieler müssen demnach auch zusammen mit der SVEW die Kosten des Verfahrens tragen. Damit werde sich die SV Eidinghausen-Werste nicht abfinden.

Hafner kündigte an, nach Prüfung gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen, und hofft, dass die Berufung aufschiebende Wirkung hat. „Das müssen wir erst noch mit dem Verband klären“, sagt Hafner. Bei einer aufschiebenden Wirkung könnte Mihail Yanev nämlich am kommenden Sonntag, 18. Oktober, beim wichtigen Spiel in Steinhagen eingesetzt werden.

„Ich kann das Urteil nur begrüßen“

In einem identischen Fall hatte die Spruchkammer bereits 2007 zu Gunsten der Stift Quernheimer entschieden. Damals war Markus Reinhardt trotz schriftlicher Zusage vom BV zum VfL Klosterbauerschaft gewechselt und hatte dort einen Amateurvertrag unterschrieben. Reinhardt erhielt eine mehrmonatige Sperre und musste einen Teil der Verfahrenskosten tragen.

Die Kammer hatte damals die schriftliche Vereinbarung „unabhängig von der Form und der Spielklasse“ als bindenden Vertrag angesehen. „Ich kann das Urteil nur begrüßen“, sagt Kai Rieke, Vorsitzender des Herforder Kreisfußballausschusses. Ein Spieler, der einen Vertrag unterschrieben hat, könne nicht einfach bei einem anderen Verein unterschreiben, meint Rieke. „Wenn das jeder machen würde, hätten wir keinen geregelten Spielbetrieb mehr.“
Aufrufe: 014.10.2020, 16:45 Uhr
Björn Kenter / Jürgen KrügerAutor