2024-05-02T16:12:49.858Z

Vereinsnachrichten
Die Abstands-Verordnung findet keine Anwendung mehr.
Die Abstands-Verordnung findet keine Anwendung mehr. – Foto: Mitsch Rieckmann

Abstand darf wieder unterschritten werden

Kinder und Jugendliche dürfen wieder spielen.

Das Ministerium hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass wieder trainiert und gespielt werden kann, ohne den Abstand von 1,50 Meter einzuhalten. Aber, noch nicht alle dürfen wieder.

Die Meldung hat sich wie ein Lauffeuer verbreitet. Training muss nicht mehr mit einem Mindestabstand stattfinden, kann also in vollem Umfang wieder betrieben werden. Nach Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hingewiesen.

Bis vor kurzem galt bei sportlichen Aktivitäten noch ein Mindestabstand von 1,50 Meter. Diese wird jetzt gekippt, zumindest bei Kinder und Jugendlichen. In der Mitteilung heißt es: "Angebote der Sportvereine für junge Menschen sind Jugendarbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches. Dort ist die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit ausdrücklich als ein Schwerpunkt der Jugendarbeit genannt. Daraus folgt, dass sämtliche sportlichen und bewegungsorientierten Angebote der Sportvereine nicht dem Abstandsgebot unterliegen, auch nicht auf Sportanlagen. Jugendarbeit erfasst Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende bis zum 27. Lebensjahr." Heißt also, dass man ab 28 Jahren die 1,50 Meter Abstand immer noch halten. Warum nicht alle so trainieren und spielen dürfen, wie es Standard ist, bleibt ein Rätsel.

Jugend- und Sportministerin Britta Ernst erklärt: "Zahlreiche Sportvereine, die sehr aktive Jugendarbeit betreiben, haben sich gemeldet und nachgefragt, ob es zutrifft, dass das Abstandsgebot auch in diesem Bereich keine Anwendung finden muss. Besonders wichtig ist dies insbesondere für die anstehenden Sommerferien. Ich freue mich, sagen zu können, dass die Antwort schlicht 'ja' lautet. Jungen Menschen können ihren Spiel- und Sportmöglichkeiten wieder vollumfänglich nachgehen. Das eröffnet auch für die Ferienbetreuung noch einmal viele tolle Aussichten. Der Infektionsschutz sollte weiterhin beachtet werden, aber die Abstandsregelung muss nicht zwingend beachtet werden."


Aufrufe: 020.6.2020, 17:33 Uhr
Mitsch RieckmannAutor