2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
F: Rinke
F: Rinke

Wer steigt auf - wer muss runter?

Die Auf- und Abstiegsregeln des KFV Anhalt Bitterfeld von Kreisoberliga bis zur 2. Kreisklasse

Wie in jedem Jahr stellt sich kurz vor dem Ende einer jeden Saison die Frage, welche Mannschaften sich berechtigte Hoffnungen auf einen Aufstiegsplatz ausrechnen dürfen und wer noch um den Verbleib in der Liga zittern muss. FuPa wirft einen Blick auf die Auf- und Abstiegsregeln des KFV Anhalt Bitterfeld von Kreisoberliga bis zur 2. Kreisklasse:

Ziel ist es, nach Beendigung der Saison 2018/19 die Staffelstärke aller Ligen mit 14 Mannschaften zu spielen. Ausnahme bildet die 2. Kreisklasse. Sollten Mannschaften, die Platz 1 belegen, die nicht aufstiegsberechtigt sind oder den Aufstieg ablehnen, steigt die nächstplatzierte Mannschaft auf. Sollte auch diese Mannschaft kein Aufstiegsrecht besitzen oder ablehnen, entscheidet die spielleitende Stelle des KFV Fußball Anhalt-Bitterfeld.

Die Kreisoberliga

In der höchsten Spielklasse des Kreises ist der Titelträger am Ende der Saison zum Aufstieg in die Landesklasse berechtigt. Lediglich der Letztplatzierte steigt aus der Kreisoberliga ab, sofern keine Mannschaft aus der Landesklasse des KFV Anhalt-Bitterfeld in die Kreisoberliga absteigt. Steigen mehrere Mannschaften aus dem Bereich das KFV Anhalt-Bitterfeld aus der Landesklasse ab, so erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der Kreisoberliga zur Kreisliga automatisch um die Anzahl der Absteiger aus der Landesklasse.

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Die Kreisliga

Der Staffelsieger der Kreisliga steigt grundsätzlich automatisch in die Kreisoberliga auf, sofern er aufstiegsberechtigt ist. Der Letztplatzierte der Kreisliga muss derweil den Weg in die 1. Kreisklasse antreten. Steigt mehr als eine Mannschaft aus der Kreisoberliga zur Kreisliga ab, erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus der Kreisliga automatisch um die Zahl der zusätzlichen Absteiger aus der Kreisoberliga. Steigt die I. Mannschaft eines Vereins aus der Kreisoberliga in die Kreisliga ab, dessen II. Mannschaft der Kreisliga zugehört und nicht sportlich abgestiegen ist, gilt diese als erster Absteiger zur 1. Kreisklasse. Die Anzahl der sportlich abgestiegenen Mannschaften verringert sich entsprechend
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1.Kreisklasse

Der Staffelsieger sowie der Tabellenzweite der 1. Kreisklasse steigen automatisch in die Kreisliga auf, sofern beide aufstiegsberechtigt sind. Bei Verzicht oder nicht vorhandener Aufstiegsberechtigung einer der beiden Bestplatzierten übernimmt der Drittplatzierte das Aufstiegsrecht. Die Mannschaft, die zum Ende der Saison den letzten Tabellenplatz belegt, steigt automatisch in die 2. Kreisklasse ab. Steigt mehr als eine Mannschaft aus der Kreisliga zur 1. Kreisklasse ab, erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus der 1. Kreisklasse automatisch um die Zahl der zusätzlichen Absteiger aus der Kreisliga

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2. Kreisklasse

Der Staffelsieger und der Tabellenzweite steigen automatisch zur 1. Kreisklasse auf, wenn diese aufstiegsberechtigt sind.

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Der Aufstiegsverzicht einzelner Mannschaften in die nächsthöhere Spielklasse bei sportlicher Qualifikation ist der spielleitenden Stelle bis 10.05.2019 schriftlich mitzuteilen.


Die Ausschreibungen des KFV Anhalt-Bitterfeld als PDF: (hier klicken)

Aufrufe: 018.4.2019, 15:30 Uhr
Kevin GehringAutor