2024-05-10T08:19:16.237Z

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Strikte Regeln für Spieler und Zuschauer

Ehingen - Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat am Freitag ein Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb im Amateurfußball herausgegeben. Der Verband richtet sich nach der Corona-Verordnung Sport des Landes, die deutliche Lockerungen mit sich brachte: Training ohne Kontaktbeschränkungen und mit bis zu 20 Personen sowie Spiele zwischen Vereinen sind seit 1. Juli wieder zugelassen – allerdings mit strengen Schutz- und Hygieneregeln. Diese betreffen auch Zuschauer, sollte vor Publikum gespielt werden.

„Voraussetzung für die Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs ist die Erstellung eines Hygienekonzepts“, schreibt der WFV. Zunächst hätten Betreiber öffentlicher oder privater Sportanlagen gemäß der Corona-Verordung Sport ein solches Konzept vorzuhalten, „soweit dort Trainingseinheiten stattfinden sollen“, heißt es weiter.

Und: Für den Ligabetrieb oder eine Wettkampfserie, also insbesondere Meisterschaftsrunden und Pokalwettbewerbe, müssten die jeweiligen Sportfachverbände „ein die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept“ einsetzen. Dies erfüllt der WFV mit den nun veröffentlichten Regeln, die bei allen Meisterschaftsspielen und Pokalwettbewerben zu beachten seien. Der Verband verweist zudem auf ergänzende oder abweichende Verordnungen und Vorgaben der jeweiligen Kommunen.

Das WFV-Konzept enthält für Spieler, Trainer und Zuschauer allgemeine Vorgaben wie Mindestabstand (Ausnahme für Sportler im Training und im Spiel) oder Hygieneregeln wie Händewaschen, den Verzicht auf körperliche Begrüßungsrituale wie Händeschütteln, Händewaschen und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in geschlossenen Räumen wie Toiletten. Ein Mund-Nasen-Schutz wird den Fußballern auch in der Kabine empfohlen, wobei der Aufenthalt dort laut WFV ohnehin „auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden sollte“. Teambesprechungen sollten im Freien abgehalten werden. Ferner sollten die Fußballer in Training oder Spiel auf jeden nicht notwendigen Kontakt wie Jubeln verzichten und Spucken oder Naseputzen auf dem Spielfeld vermeiden.

Der Verband schreibt die Einrichtung von drei voneinander getrennten Zonen auf einem Sportgelände für verschiedene Personengruppen vor: Spielfeld/Innenraum und Umkleidebereich jeweils für Spieler, Trainer, Funktionsteams, Schiedsrichter und den Hygienebeauftragten (Innenraum zudem für den Sanitäts- und Ordnungsdienst und Medienvertreter) sowie der Zuschauerbereich.

Zuständig für die Umsetzung sind die Vereine, die laut WFV ein eigenes, mit den örtlichen Behörden abgestimmtes Hygienekonzept „für die individuellen Rahmenbedingungen“ erstellen sollten. Eine Ansprechperson (Hygienebeauftragter) soll die Umsetzung der Maßnahmen koordinieren. Unter anderem müssen „ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten vor allem vor dem Betreten des Sportgeländes“ vorhanden sein.

Ferner besteht, gerade mit Blick auf den Wettkampfbetrieb vor Publikum, eine Dokumentationspflicht. Kontaktdaten der Zuschauer müssen erfasst werden, um eventuelle Infektionsketten nachzuverfolgen.



Aufrufe: 011.7.2020, 07:59 Uhr
awAutor