2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

Strafenkatalog der deutschen Profivereine

Strafen-Katalog: Deutsche Profivereine zahlten in der Saison 2016/2017 insgesamt 1.766.900 Euro für Fanvergehen

Durch die heutige Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro, mit der das DFB-Sportgericht Dynamo Dresden für Vorfälle in Braunschweig und Karlsruhe belegte, rücken die Sachsen auf den 2. Platz der Strafen-Tabelle auf. Insgesamt zahlten deutsche Profivereine in der abgelaufenen Saison Strafen in Höhe von 1.766.900 Euro.

Mit 175.000 Euro musste Borussia Dortmund in der abgelaufenen Saison 2016/2017, wie schon in der vorherigen Saison, den höchsten Strafbetrag wegen Vorfällen, die als „Fanvergehen“ eingestuft wurden, bezahlen. Der BVB wurde diese Saison insgesamt zwei Mal bestraft. Auf Platz 2 folgt Dynamo Dresden mit einer Gesamtstrafe von 139.000 Euro.

Dynamo wurde in der Saison 2016/2017 vier Mal zu Strafen verurteilt. Auf Platz 3 folgt der 1. FC Nürnberg mit immerhin noch 120.000 Euro, aufgeteilt auf zwei Strafen. Insgesamt zahlten die Vereine der 1. und 2. Bundesliga sowie der 3. Liga seit dem 01. Juli 2016 zusammen 1.766.900 Euro an Strafzahlungen wegen Vorfällen, die der DFB als Fanvergehen einstufte. In der Saison 2015/2016 waren es insgesamt noch 1.733.350 Euro. Allerdings laufen aktuell noch Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses, zum Beispiel wegen Vorfällen bei Relegationsspielen und im DFB-Pokalfinale, die zu weiteren Strafen führen dürften. So steht für den „Strafenmeister“ Borussia Dortmund wohl auch noch eine weitere Sanktion aus.

Am häufigsten wurde das Abbrennen von Pyrotechnik bestraft, aber auch fliegende Gegenstände, Flitzer, Platz- und Blockstürme wurden sanktioniert. Bei Plakaten und Gesängen, die das DFB-Sportgericht als Beleidigung einstufte, wurden in der Saison 2016/2017 höhere Strafen ausgesprochen als in den Vorjahren.

Im Folgenden gibt Faszination Fankurve einen Gesamtüberblick über die Strafen der Saison 2016/2017. Neben den direkten Geldstrafen wurden zahlreiche Vereine zu Zuschauerteilausschlüssen verurteilt, die wiederum Mindereinnahmen bei Ticketverkäufen verursachten. Diese indirekten Kosten für die Vereine werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt. Hier war Borussia Dortmund beispielsweise ebenfalls mit der Schließung der Südtribüne beim Heimspiel gegen Wolfsburg betroffen.

Von den direkten Geldstrafen des DFB-Sportgerichts dürfen manche Vereine laut den DFB-Urteilen eine gewisse Summe für Baumaßnahmen verwenden, die die Stadionsicherheit erhöhen sollen oder einen Anteil in Gewaltpräventionsmaßnahmen stecken. Diese Summen sind in den Gesamtbeträgen mit aufgeführt. Der DFB investiert die eingenommenen Strafengelder in verschiedene Stiftungen. Berücksichtigt wurden die Strafen von Vereinen der 1. und 2. Bundesliga sowie der 3. Liga. (Faszination Fankurve, 29.06.2017)

Die gesamte Strafen-Tabelle finden Sie hier:
http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=So-viel-mussten-Vereine-fuer-Fanvergehen-bezahlen&folder=sites&site=news_detail&news_id=16030

Aufrufe: 030.6.2017, 15:52 Uhr
Pressemeldung: Faszination-FankurveAutor