2024-04-25T14:35:39.956Z

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– Foto: Thomas Rinke

Ein Urteil mit Signalwirkung?

Sportgericht des Fußballverband Sachsen-Anhalt fällt zweifelhaftes Urteil nach Spielabbruch aufgrund der Bedrohung des Schiedsrichters

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Ein aufgrund der Bedrohung des Schiedsrichters herbeigeführter Spielabbruch sorgte in der Stadtliga Halle kurz vor dem Jahresende für Schlagzeilen. Der 18-jähriger Schiedsrichter wurde im Reserve-Duell Roter Stern Halle gegen die TSG Wörmlitz nach einem Platzverweis gegen die Gast-Mannschaft von Spieler der TSG bedrängt und brach die Partie ab, da nach seiner Ansicht die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit nicht mehr vorhanden gewesen sei.

Ende März fällte das Sportgericht des FSA, das sich aufgrund vermeintlicher rassistischer Äußerungen am Rande des Abbruchs mit diesem Fall beschäftigen musste, eine Entscheidung. Im Kern des Urteils widerlegt das Sportgericht die Perspektive des Jung-Schiedsrichters, denn dort heißt es: "Nach Auffassung des Sportgerichts ist die Beeinträchtigung von Ordnung und Sicherheit nicht derartig massiv gewesen, dass die Bedrohungslage nicht zu lösen gewesen wäre. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass die Spieler den Schiedsrichter angreifen wollten. Soweit der Schiedsrichter in seinem Sonderbericht von Drohungen spricht, sind diese durch das Sportgericht nicht auf das Inaussichtstellen von Nachteilen, die einen Spielabbruch begründen könnten, überprüfbar, weil der Wortlaut hierzu nicht wiedergegeben wurde. Weitere Angaben des Schiedsrichters im Rahmen einer Anhörung oder Aussagen vor dem Sportgericht des Fußballverbandes, die zur Aufklärung hätten beitragen können, liegen nicht vor. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Schiedsrichter die Begegnung ordnungswidrig abgebrochen hat, weshalb die Begegnung neu anzusetzen ist."

Eine groteske Auslegung von den Sportrichtern, die aus der Ferne beurteilen wollen, wie sich ein 18-Jähriger Referee in einer emotional aufgeladenen Situation gefühlt haben muss. Das Urteil des Spielabbruchs im Wortlaut: "Das am 07.12.2019 abgebrochene Meisterschaftsspiel Nr. 89 der Stadtliga des Stadtfachverbandes Halle zwischen Roter Stern Halle II und TSG Wörmlitz-Böllberg II ist vom zuständigen Staffelleiter des Stadtfachverbandes Halle unverzüglich neu anzusetzen." Zudem muss die TSG Wörmlitz eine Geldstrafe entrichten und die Verfahrenskosten tragen. Auch wurde ein Spieler der TSG aufgrund unsportlichen Verhaltens gesperrt, allerdings in einem zweiten Verfahren.

Dass natürlich im Zuge der Corona-Pandemie eine Neuansetzung absolut illusorisch erscheint, sollte schon zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung (25.03.) absehbar gewesen sein. Vielmehr muss sich nun der Verband die Frage gefallen lassen, ob man durch solche Urteile den Schiedsrichter per se überhaupt schützt? Seit Jahren sind die Zahlen der Austritte von Schiedsrichtern steigend, der Mangel an Referees ist hinlänglich bekannt und nun sendet der Verband ein solches Signal. Marcel Theumer, Schiedsrichter-Obmann des Stadtfußballverbands Halle, bewertet das Urteil wie folgt: "Es ist natürlich schwierig für uns, dies zu beurteilen. Dass der Schiedsrichter nicht zur Verhandlung erschienen ist, um seine Aussage zu tätigen, kann ich nachvollziehen, da er bereits mit der Sache abgeschlossen hatte. Wir als Stadtfachverband stehen absolut hinter dessen Entscheidung, dieses Spiel unter den Gegebenheiten abgebrochen zu haben. Ich bedauere es zu tiefst, dass er sich entschieden hat, nicht mehr als Schiedsrichter beim SFV zu agieren. Generell möchte ich noch einmal betonen, dass Schiedsrichter kein Freiwild sind. Da hatten wir in Halle mit dem Spieltag des Schiedsrichters auch seitens der Vereine ein positives Feedback bekommen", so Theumer.

Ob dieses Urteil nun wirklich Spieler dazu veranlasst, künftig einen anderen Verhaltens-Kodex gegenüber dem Schiedsrichter auf dem Spielfeld an den Tag zu legen, darf zumindest bezweifelt werden. Aber immerhin heißt es am Ende des Urteils: "Die Entscheidungen der Unparteiischen sind zu akzeptieren und zu respektieren."

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Aufrufe: 017.6.2020, 20:53 Uhr
Robert KeglerAutor