Die Vorgaben der Stadtverwaltung für die Nutzung: Es sind die in der Corona-Krise üblichen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen muss immer sichergestellt sein. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Sportanlage nur in erwachsener Begeleitung betreten. Die Toilette ist geöffnet, dabei sind aber auch die Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere zur Händedesinfektion, einzuhalten. Untersagt ist die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen.
Sportklubs können die Sportplätze erst nach Vorlage und Prüfung von Vereinskonzepten durch die Stadt nutzen. So können ab sofort die Leichtathleten des Haaner TV und die Fußballer der SSVg Haan wieder trainieren. Während der Trainingszeiten steht der Platz der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.