Hintergrund: Maulwürfe dürfen nicht gefangen oder getötet werden, da sie unter Naturschutz stehen. Ausnahmegenehmigungen – beispielsweise für Sportplätze – müssen bei der Naturschutzbehörde eingeholt werden. Der Mann wollte es genau wissen und zog das Gerät aus dem Rasen. „Es zeigte sich, dass es sich um eine sogenannte Schussfalle handelte“, so der Bedburg-Hauer. Der Fußballplatz in Louisendorf verfüge über keinerlei Einzäunung, sei jederzeit frei zugänglich und Warnschilder seien nicht aufgestellt. Weil der Bedburg-Hauer das Gerät für gefährlich hielt, verstaute er die Schussfalle in einer Plastikbox und informierte die Polizei. Diese verwies ihn ans Ordnungsamt der Gemeinde Bedburg-Hau.
Dort nahmen Mitarbeiter die Falle entgegen, inzwischen liegt sie beim Fachbereich Planen und Bauen, da die Gemeinde Eigentümerin des Platzes ist. Fachbereichsleiter Dieter Henseler bestätigt den Eingang der Falle. „Wir prüfen das jetzt. Wir müssen klären, wo die Falle herkommt, um was für ein Gerät es sich handelt und wer die Falle aufgestellt hat“, sagt Henseler. Die Herstellerfirma bewirbt das Gerät als Selbstschussfalle für Wühlmäuse und betont, dass sich der Anwender vor dem Aufstellen vergewissern müsse, dass es sich in seinem Fall um Wühlmaushügel und nicht um Maulwurfshügel handelt. Er bewirbt die Fangmethode als „die effektivste, günstigste und vor allem tierschutzgerechteste Variante der Wühlmausbekämpfung“.
Der Finder ist sich sicher, dass es sich bei dem Aufstellen der Falle auf dem Rasenplatz in Louisendorf um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz handelt. Er verweist auf Presseberichte, wonach sich in anderen Kommunen bereits Kinder an einer solchen Schussfalle verletzt hätten.