2024-04-16T09:15:35.043Z

Allgemeines
– Foto: Nils Henning

Neuerung für den NRW-Amateurfußball: Spielsperre ersetzt Wochensperre

Der Westdeutsche Fußballverband weist auf Neuerung in der Spielordnung hin. Seit dem 1.7. können Sperren nicht mehr nach Wochen abgesessen werden.

Seit dem 1. Juli gibt es eine entscheidende Änderung im Spielwesen der Amateurfußballer in Nordrhein-Westfalen. Ab sofort können Sperren zum Beispiel durch einen Platzverweis nicht mehr nach Wochen abgeleistet werden; es gelten nur noch Spielstrafen.

"Die Spielsperre ersetzt damit die zuvor gültige Wochensperre. Diese Änderung ist durch die offizielle Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen“ (WDFV-AM-Digital vom 30. 06. 2020) gültig. Sie gilt für alle Spielklassen, Pokalspiele, Freundschaftsspiele und Turniere in Nordrhein-Westfalen einschließlich der Regionalliga West bis in die tieferen Spielklassen-Ebenen", heißt es in einer Mitteilung des Westdeutschen Fußballverbands (kurz WDFV).

Rote Karte: Spieler müssen Strafen voll aussitzen

Das hat zur Folge, dass Sperren nach roten Karten nicht mehr "abgesessen" werden können. Das war beispielsweise durch Ausfälle, Sommer- oder Winterpausen möglich. Wenn ein Spieler eine rote Karte erhält und für vier Partien gesperrt wird, muss er aussitzen, bis sein Team viermal gespielt hat. Hat der Akteur eine Sperre beispielsweise in einer dritten Mannschaft erhalten, ist er für alle anderen Pflichtspiele des Vereins gesperrt, bis die dritte Mannschaft drei Partien absolviert hat. Ausnahmen sind beispielsweise Test- oder Pokalspiele.

Der WDFV hat diese Änderung auf seinem Verbandstag am 13. Juli 2019 beschlossen und entsprechend zum 1. Juli 2020 umgesetzt. Nachfolgend gibt es weitere Informationen des Verbands zum Thema im Wortlaut:

Die zentrale neue Regelung findet sich in § 9 Abs. 3 RuVO/WDFV, die wie folgt lautet:

„Spiele sind Spiele des Wettbewerbs, in dem die Tat begangen worden ist, und ranghöherer Wettbewerbe. An rangniedrigeren Wettbewerben darf der Spieler teilnehmen. In diesem Sinne gilt folgende Rangfolge der Wettbewerbe: Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Freundschaftsspiele, Turnierspiele. Die Sperre gilt auch für andere Mannschaften des Vereins im jeweils betroffenen Wettbewerb; deren Spiele werden jedoch nicht mitgezählt. Bei einem Vereinswechsel ist die höchste Mannschaft des aufnehmenden Vereins maßgebend. Abgebrochene Spiele zählen als verbüßt, ausgefallene Spiele nicht. Sperrstrafen aus zwei verschiedenen Wettbewerben werden in der Reihenfolge der zugrundeliegenden Vergehen nacheinander abgeleistet.“

Was bedeutet dies in der Praxis? Dies sollen zwei Beispiele verdeutlichen:

Beispiel: 3 Spiele Sperre nach Roter Karte in einem Meisterschaftsspiel:

Ein Spieler erhält in der II. Mannschaft seines Vereins in einem Meisterschaftsspiel eine Rote Karte und wird für 3 Spiele gesperrt. Für diesen Zeitraum ist er neben den Meisterschaftsspielen der II. Mannschaft auch für alle Meisterschaftsspiele seines Vereins in anderen Mannschaften (I., III. Mannschaft) so lange gesperrt, bis die II. Mannschaft drei Meisterschaftsspiele absolviert hat. In den rangniedrigeren Wettbewerben, also Pokal, Freundschafts- und Turnierspielen, dürfte der Spieler hingegen eingesetzt werden.

Beispiel: 3 Spiele Sperre nach Roter Karte in einem Freundschaftsspiel:

Ein Spieler erhält in der I. Mannschaft seines Vereins in einem Freundschaftsspiel eine rote Karte und wird für 3 Spiele gesperrt. Diese Strafe gilt nunmehr für Freundschaftsspiele, Pokalspiele und Meisterschaftsspiele für alle Mannschaften des Vereins (I., II., III. Mannschaft) bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die I. Mannschaft drei Spiele der Kategorien Freundschaftsspiele, Pokalspiele oder Meisterschaftsspiele bestritten hat. In dem Zeitraum der drei Spiele Sperre darf der Spieler nur in Turnierspielen (=rangniedrigerer Wettbewerb) eingesetzt werden.


Aufrufe: 015.7.2020, 16:35 Uhr
André NückelAutor