Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport soll in einem ersten Schritt unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote ...
Der Deutsche Olympische Sportbund soll auf dieser Grundlage in den kommenden Woche die Kriterien für die jeweiligen Sportarten ausarbeiten. Die Interessenvertretungen von Golf und Tennis haben seit Wochen eine bundesweite Lockerung des Verbots gefordert. Der Landessportbund NRW pocht auf einheitliche Regelungen. „Der Sport will keine Sonderrolle“, betont LSB-Präsident Stefan Klett. „Aber wenn grundsätzlich Lockerungen möglich sind, dann muss der Sport zwingend Berücksichtigung finden. Die Sportverbände und mehr als 18.000 NRW-Vereine sind darauf vorbereitet. Über fünf Millionen Vereinsmitglieder warten darauf, wieder ihren Sport auszuüben, etwas für ihre Gesundheit und Mobilität zu tun.“
Ausnahmeregelungen für das Training von Berufssportlern der olympischen und paralympischen Sportarten gibt es in den meisten Ländern „und sollten ansonsten ermöglicht werden“, heißt es in einem Papier der Sportminister-Konferenz, das unserer Redaktion vorliegt. Die SMK spreche sich außerdem dafür aus, weitere Lockerungen im Sport durchzuführen. Danach könne zu einem späteren Zeitpunkt sukzessive ein Wettkampfbetrieb bei Einhaltung der Rahmenbedingungen ohne Zuschauer wieder aufgenommen werden. „Die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs ist daher grundsätzlich in den Sportarten zuerst denkbar, bei denen die Einhaltung coronabedingt erlassener Hygiene- und Abstandsregeln gesichert erfolgen kann“, hieß es in dem Beschluss. Das bedeute, dass Wettkämpfe in Kontakt- und Mannschaftssportarten „erst als letzter Schritt wieder zulässig sein“ werden, teite die SMK mit.
In diesen Tagen wollen alle zurück in so etwas wie Normalität. Die Vizepräsidentin des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS), Katrin Kunert fordert, dass die Wiederaufnahme des ärztlich verordneten Rehabilitationssports eine höhere Priorität als die Fortsetzung des Breitensports erhält. „Im Gegensatz zum Breiten- und Freizeitsport handelt es sich beim Rehabilitationssport um eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch“, sagt Kunert. „Als solche muss dessen Wiederaufnahme vorrangig diskutiert werden.“