2024-04-29T14:34:45.518Z

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Foto: Pixelio
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Spruchkammer-Urteil: 1000 Euro Strafe für SVG Grevenbroich

Aggressivität des Teams und deren Zuschauer ausschlaggebend +++ Vorwurf der Tätlichkeit gegen den Schiesdrichter hielt nicht stand

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Am Mittwoch wurde der Spielabbruch der Kreisliga-A-Partie zwischen dem 1. FC Grevenbroich-Süd und dem SVG Grevenbroich verhandelt. Unter dem Vorsitz von Reiner Schmitz verurteilte die Kammer den SVG zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Darüber hinaus wurde der Spielführer der Gäste für zwei Monate gesperrt.

Das Spiel war vom Schiedsrichter beim Stand von 0:0 abgebrochen worden, weil er zunächst eine Tätlichkeit gegen sich vernahm, einen Schlag in den Beckenbereich, und der daraus resultierende Platzverweis zu Tumulten mit Zuschauern auf dem Platz und aggressivem Verhalten gegen den Unparteiischen führte.

In der Sitzung, die rund fünf Stunden in Anspruch nahm, wurden knapp zwei Dutzend Zeugen befragt, darunter auch der Schiedsrichter und unabhängige Beobachter der Vorfälle. Die Kammer kam aufgrund übereinstimmender Aussagen und unter anderem der Stellungnahme eines Süd-Spielers zu der Auffassung, dass es keine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter gab, sondern der Schlag aus einer sportlichen Zweikampfsituation heraus entstand. "DieTätlichkeit war nicht nachzuweisen", sagte Schmitz unserer Redaktion.

Somit gab es für diesen Bestandteil der Verhandlung keine Strafe, wohl aber für die anschließenden Tumulte mit dem aggressiven Vorgehen von Spielern und Zuschauern, die auf den Platz liefen. Unter Einbezug mehrerer Vorfälle der Vergangenheit beinhaltete das Urteil die 1000-Euro-Strafe gegen den Verein. Zudem wurde der Spielführer, der sich bei dem Fehlverhalten in besonderer Schwere hervortat, für zwei Monate gesperrt. "Wir konnten nachweisen, dass der SVG den Spielabbruch verursacht hat. Außerdem belegten die Zeugen-Aussagen, dass ein SVG-Spieler den Schiedsrichter aggressiv angegangen ist", erklärte Schmitz. "Im Strafmaß ist natürlich auch berücksichtigt, dass der SVG Wiederholungstäter ist."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien können in Berufung gehen. Der SVG kündigte bereits an, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Dann würde der Fall vor der Bezirksspruchkammer neu verhandelt.

Pikant ist nun, dass die beiden Teams am kommenden Sonntag bei der Hallenkreismeisterschaft im ersten Spiel erneut aufeinander treffen. Der Kreisvorsitzende Dirk Gärtner kündigte an, dass der Kreisverband vort Ort sein würde. Unabhängig vom Urteil der Spruchkammer will der Verband gemeinsam mit dem Verein nach Lösungen für die Zukunft suchen.

Aufrufe: 05.1.2017, 17:29 Uhr
redAutor