2024-05-10T08:19:16.237Z

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Roitzheim darf Punkte behalten

17-Jähriger hatte eine Sondergenehmigung

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Das Bezirkssportgericht hat das Titelrennen in der Staffel 3 wieder spannend gemacht. Der Vorsitzende der Berufungsinstanz, Norbert Schneider, bestätigte auf Anfrage, dass die Entscheidung der Kreisspruchkammer nichtig sei. Die hatte dem SC Roitzheim sechs Punkte abgezogen, weil dieser in den Partien gegen die SG Nöthen-Pesch-Harzheim/Holzheim-Weiler am Berge und den FC Scheven einen vermeintlich nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt haben soll.

Der 17-jährige Sandro Odekerken spielte aber mit einer Sonderspielgenehmigung, da er noch A-Jugendlicher ist. Dem Verein lag eine vom Fußballverband Mittelrhein unterschriebene und abgestempelte Genehmigung vor. Darauf hatten sich die Roitzheimer die gesamte Vorrunde verlassen.

Nach der 0:1-Niederlage hatte die SG Nöthen-P.-H.-HH-W.a.B. aber Einspruch eingelegt. Die Kreisspruchkammer gab diesem statt und zog dem SC die Punkte ab. Da Odekerken auch im Spiel gegen den FC Scheven auflief, wurde auch diese Partie als verloren gewertet. Der SC Roitzheim legte gegen dieses Urteil vor dem Bezirkssportgericht Einspruch ein – mit Erfolg. „Es liegt eine offizielle Spielberechtigung des Jugendausschusses vor. Also darf der Spieler spielen“, erklärt Schneider.

Für die Arbeit der Kreisspruchkammer fand er lobende Worte: „Sie hat hervorragend gearbeitet. Auch das Urteil ist schlüssig. Der Schwarze Peter liegt eindeutig beim Jugendausschuss. Deshalb haben wir dem Einspruch stattgegeben.“ Gegen das Urteil kann vor der Verbandsspruchkammer ebenfalls Revision eingelegt werden.

Aufrufe: 012.4.2017, 20:00 Uhr
KSTA-KR/Tom SteinickeAutor