2024-04-16T09:15:35.043Z

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F: Rinke
F: Rinke

Spielgemeinschaften dürfen weiterleben

Kehrtwende beim Thema Spielgemeinschaft +++ Aufstieg in Landesklasse möglich

Eine 180 Grad Wende kennt man sonst eigentlich eher aus dem Rennsport. Der KFV Anhalt legt diese nun beim brisanten Thema um die Abschaffung der Spielgemeinschaften hin. Diese dürfen nun auch in der kommenden Saison antreten und erhalten sogar mehr Rechte.

Überraschende Wende beim Thema Spielgemeinschaften

Als vor einem dreiviertel Jahr die Abschaffung der Spielgemeinschaften im KFV Anhalt bekanntgegeben wurde, war der Aufschrei bei den betroffenen Vereinen groß. Die Mannschaften in Spielgemeinschaften sollten ursprünglich ab dem kommenden Spieljahr nicht mehr in der Kreisoberliga spielen dürfen. Es drohte sogar ein Zwangsabstieg, wenn die betroffenen Vereine keine individuelle Lösung gefunden hätten.

Die Spielgemeinschaft SG Waldersee/Vockerode reagierte damals sofort und löste sich auf. Die Mannschaften bestritten fortan wieder als "SG Empor Waldersee" ihre Spiele. Turbine Vockerode gibt es nicht mehr im aktiven Spielbetrieb. 4 weitere Spielgemeinschaften blieben zunächst bestehen. 3 davon gehen aktuell in der Kreisoberliga an den Start und wären direkt von dieser Maßnahme betroffen gewesen.

Doch während die Vereine bereits an Lösungen für ein solches Szenario arbeiteten, überraschte der KFV Anhalt am Montag mit der Mitteilung auch im kommenden Spieljahr Spielgemeinschaften zulassen zu wollen, sofern sie sich denn sportlich qualifizieren. Eine Kehrtwende, die so niemand erwartet hätte.

Verschärfte Regelungen und Aufstiegsrecht

Die Notwendigkeit einer Spielgemeinschaft soll zukünftig jährlich genau geprüft werden und soll auch nur noch eine Zulassung für die jeweils folgende Spielzeit erhalten. Dazu ist vor jeder Saison ein Antrag der Vereine, die an der Spielgemeinschaft teilnehmen, notwendig. Tim Niemeier, Vize-Präsident des KFV Anhalt, begründet diesen Schritt folgendermaßen: "Spielgemeinschaften dienen ausschließlich dem Erhalt des Spielbetriebs. Das müssen uns die Vereine zukünftig nachweisen." Ein Beispiel dafür hatte Niemeier auch parat: "Manche Vereine verfügen teilweise über 60 und mehr aktive Spieler in ihren Spielerlisten. Da sind sicher auch einige Karteileichen dabei. Wir sehen aber nur diese Listen." Niemeier stellt dann auch klar: "Die Vereine sind für die Bereinigung der Karteileichen selbst verantwortlich. Sollten sie dabei Hilfe benötigen, stehen wir als KFV selbstverständlich unterstützend zur Verfügung."

Außerdem wird den Spielgemeinschaften zukünftig ein angepasstes Aufstiegsrecht in die Landesklasse bewilligt. Da im Land allerdings weiterhin keine Spielgemeinschaften zugelassen sind, muss zuvor vertraglich festgelegt werden, welcher Verein im Falle eines Aufstiegs von diesem Recht Gebrauch machen wird. Spielgemeinschaften in der Kreisliga müssen sich zukünftig vor einer Saison bereits für die "Eventualität Landesklasse" positionieren und einen Vertragspartner benennen. Gleiches gilt für die Spielgemeinschaften der aktuellen Kreisoberligaspielzeit. Da es diese Regelung derzeit noch nicht gibt, muss der aufstiegsberechtigte Vertragspartner mit dem Antrag für die neue Saison benannt werden. Diese Maßnahme soll zukünftig eine bessere Transparenz im Wettbewerb sicherstellen.

Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Vereine reagieren. Einige hatten bereits unabhängig von der nun aktuellen Meldung neue Lösungsmöglichkeiten erörtert. Diese bleiben durchaus für die Zukunft interessant.

Aufrufe: 015.3.2016, 10:00 Uhr
Björn ReinhardtAutor