2024-04-16T09:15:35.043Z

Allgemeines

Spielabbruch: Sportgericht fällt Urteil gegen Schiri

C-Klassen-Partie muss wiederholt werden

FC Grün-Weiß Gröbenzell – Viel Staub hat vor drei Wochen ein Spielabbruch in der C-Klasse aufgewirbelt. Nachdem Sportrichter Franz Pölt nun in Benediktbeuern ein Urteil gefällt hat, scheint es zunächst so, als hätte der Schiedsrichter viel Rauch um Nichts ausgelöst.

Die Partie von Gröbenzells GW-Reserve gegen Breitbrunns zweite Mannschaft wird deshalb auf Verbandskosten noch einmal neu angesetzt. Doch damit sind die Gröbenzeller ganz und gar nicht einverstanden.
Der Referee aus Geiselbullach, der später erklärte, er werde nach den Vorfällen ohnehin kein Spiel mehr leiten, hatte sich bei der Heimpartie von Gröbenzells GW-Reserve von einem Breitbrunner Gästespieler bedroht gefühlt. Der war zuvor vom Platz gestellt worden, soll danach aber als Zuschauer das Spielfeld wieder betreten haben. Von Breitbrunner Seite wird das bestritten. Und wie Pölt in seiner Begründung schreibt, sei das Hineinlaufen auch von Gröbenzell nicht bestätigt oder belegt worden. GW-Trainer Roland Böck beruft sich aber weiterhin auf mehrere Zeugen und will nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.
Der Schiedsrichter hatte die Partie nach diesem angeblichen Zwischenfall drei Minuten vor Ende der regulären Spielzeit abgebrochen. Zu diesem Zeitpunkt führten die an vorletzter Tabellenstelle geführten Gröbenzeller überraschend klar mit 5:2 und waren auf der Siegerstraße.
Eigentlich hatten sie angesichts des klaren Vorsprungs gehofft, nun auch die drei Siegerpunkte vom Sportgericht zugesprochen zu bekommen. Doch da spielten Pölt und seine beiden Richterkollegen nicht mit. Nun muss die Partie am 4. Mai noch einmal ausgetragen werden. Allerdings gibt es allein schon bei der Terminierung mittlerweile wieder Unstimmigkeiten.
Und auch das Urteil stößt bei Böck weiter auf Unverständnis: „Damit wird Unsportlichkeit auch noch belohnt“, schreibt er an Pölt und kündigt gleichzeitig Berufung gegen das Urteil an. Für das Sportgericht steht allerdings fest: „Eine aktive Bedrohung in Richtung des Schiedsrichters sei nicht geäußert worden.“ Weshalb der von ihm vollzogene Spielabbruch als „letzte Möglichkeit“ für einen ordnungsgemäßgen Verlauf „nicht ersichtlich war“. Für Böck, der beim GW-Verein auch als Schriftführer fungiert, ist die Sache damit aber noch nicht erledigt: „Wir als Trainerteam und auch unsere Spieler sind nicht bereit, die Partie noch einmal von Beginn an zu spielen.“
Zumal sich mittlerweile auch die Tabellenlage dahingehend gewandelt, dass Breitbrunn durchaus noch Chancen auf einen der beiden Aufstiegsplätze hat. Fünf Punkte ist die Ammersee-Elf davon noch entfernt. Sollte das Nachholspiel gewonnen werden, wären es nur noch zwei.

Text: Peter Loder

Aufrufe: 019.4.2017, 09:52 Uhr
Fürstenfeldbrucker Tagblatt - Peter LoderAutor