2024-04-15T13:50:30.002Z

Kommentar
Eine gesetzliche oder tarifliche Norm ist notwendig. F: Katit
Eine gesetzliche oder tarifliche Norm ist notwendig. F: Katit

Spiel ohne Regeln

FuPa-Redakteur Carsten Zillmann über das Urteil im Fall Heinz Müller

Fußballprofis sind also keine normalen Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnte die Revision des ehemaligen Torhüters Heinz Müller ab. Der hatte gegen die Befristung seines Arbeitsvertrags durch den FSV Mainz 05 geklagt. Alles korrekt, meinte nun das Gericht und erkannte einen klaren Sachgrund für das übliche Gebahren der Vereine, ihre Profis mit immer neuen befristeten Verträgen auszustatten.
Angesichts der aktuellen Rechtslage ist die Argumentation des Gerichts stringent, dahinter liegt aber ein größeres Problem: Es gibt (in Deutschland) praktisch keine gesetzlichen oder tariflichen Normen, die die Anstellung von Profisportlern regeln. Allein der Begriff des Rentenalters ist in diesem Zusammenhang interessant. Wann setzt das bei einem Sportler ein? In den meisten Disziplinen ist mit Mitte 30 Schluss. Dann endet das Erwerbsleben als Profisportler. Und selbst im Fußball ist nicht jeder Kicker Millionär – man denke beispielsweise an Spieler in der Dritten Liga. Deshalb hinkt der Vergleich mit Schauspielern auch gewaltig. Es wäre eine Aufgabe für den Gesetzgeber oder die Profiligen, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die dem Gegenstand gerecht wird. Die Richter am BAG hatten die schlichtweg nicht zur Verfügung. Ein Vorbild können die amerikanischen Spitzenligen NBA, NFL oder MLB sein, in denen strenge Tarifverträge die Beschäftigungsmodelle der Sportler regeln.
Aufrufe: 017.1.2018, 16:00 Uhr
Carsten ZillmannAutor