2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Sondergericht urteilt pro TSV Schilksee

Das Ende der Posse naht unweigerlich, aber es steht offensichtlich nicht kurz bevor

Die Posse um die Meisterschaft in der Kreisliga Kiel und dem damit verbundenen Aufstieg in die Verbandsliga Nord-Ost erhält ein neues Kapitel. Der vom Kreisfußballverband Kiel (KFV) ausgesprochene Neun-Punkte-Abzug für den TSV Schilksee II, welcher Rot-Schwarz Kiel den ersten Platz beschert hätte, wurde nun durch ein „Gericht für besondere Fälle“ des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) gekippt.

Schilksee-Manager Bodo Schild fühlt sich angesichts des Urteils weniger heilfroh, als vielmehr in seiner stets geäußerten Ansicht bestätigt: „Wir sind die ganze Zeit über davon ausgegangen, dass für uns entschieden wird. Wenn man die Urteilsbegründung liest, dann wird auch deutlich, dass die Entscheidung pro Schilksee einfach nur logisch ist – und gegen Logik lässt sich schwer ankommen.“

Von einem weiteren Berufungsverfahren, das durchaus möglich wäre, geht Schild nicht mehr aus. Bei dem Fall ging es darum, dass Timo Naths Absitzen einer Gelbsperre im vorletzten Regionalligaspiel durch den KFV als „virtueller Einsatz“ deklariert und so bewertet wurde, als hätte er gespielt. Im Fall eines Einsatzes wäre er in den darauf folgenden drei Partien der zweiten Mannschaft nicht mehr spielberechtigt gewesen. Die Wertung dieser drei Partien gegen TSV Schilksee II wurde nun aber wieder rückgängig gemacht – und das in aller Deutlichkeit.

Unter dem Vorsitz von Horst Fischer begründete das Sportgericht sein Urteil durchaus nachvollziehbar. „Gemäß gängiger Praxis wird ein Spieler während seiner zu verbüßenden Sperre als (virtueller) Spieler der Mannschaft gesehen, in welcher er die Sperre verwirkt hat, und ist so zu behandeln, als wenn er am Spiel teilgenommen hätte“, wird darin das gekippte Urteil des KFV vom 14. Juni zitiert. Das Sportgericht des SHFV hingegen, unterscheidet in seiner Begründung zwischen „zu einer Mannschaft gehörend“ und dem im betreffenden § 55 Absatz 4 Satz 3 Spielordnung des SHFV formulierten „Einsatz“ in mindestens einem der letzten beiden Meisterschaftsspiele des Spieljahres einer höheren Mannschaft, der das Auflaufen in einer niedrigeren Mannschaft einen Riegel vorschieben würde.

„Bei Heranziehung der Regel 3 der DFB-Fußballregeln 2015/2016 und der Spielordnung des SHFV“, heißt es in der Begründung weiter, „ist davon auszugehen, dass als „eingesetzter Spieler“ allein eine solche Person zu verstehen ist, die tatsächlich an einem Spiel als aktiver Spieler teilgenommen hat. Dazu zählen allein die 11 beginnenden Spieler und die eingewechselten Auswechselspieler.“

Auch der Sinn dieser Regelung, der darin bestehe, wettbewerbsverzerrende Wechsel zwischen erster und zweiter Mannschaft zu vermeiden, wurde des Sondergerichts im vorliegendem Fall vollumfänglich gewahrt. Sogar ein nicht eingewechselter Auswechselspieler gelte nicht als „eingesetzter Spieler“, dann, so der SHFV, „muss dies erst Recht für einen gesperrten Spieler gelten“.

Die in § 23 Satz 2 der Rechtsordnung des SHFV verwendete Formulierung „Ein Spieler gilt bis zum Ablauf der Sperre zu der Mannschaft gehörend, bei der der Feldverweis ausgesprochen wurde“, auf die sich der KFV in seinem Urteil berief, wird ferner der Fehlinterpretation seitens des Kreises enthoben: Dabei gehe es lediglich darum, sicherzustellen auf welche Mannschaft sich die Sperre bezieht.

Der Schlusspunkt scheint angesichts der klaren Formulierung seitens des Sportgerichts also nah. Jan Ottensmann, Fußballobmann von Rot-Schwarz, stellt allerdings in aller Deutlichkeit klar: „Wir fühlen uns um die Meisterschaft betrogen. Solange die Berufungsfrist noch nicht verstrichen ist, handelt es sich außerdem um ein schwebendes Verfahren. Das heißt wir sind im Moment noch immer Meister.“

Dabei stößt Ottensmann weniger das frische Urteil, als der vorherige Fall sauer auf. Denn zuvor kippte das Verbandsgericht bereits ein Urteil des KFV und beurteilte den Einsatz Naths gegen den TSV Altenholz II (14. Mai) als regelkonform, weil sich eine Gelbsperre entgegen der Sperre wegen eines Platzverweises nicht auch auf die untere Mannschaft erstrecke. Die Satzungen des SHFV und das Regionalligastatut widersprechen sich in dem Punkt laut Ottensmann, der fordert, dass „an den Übergängen zwischen den Satzungen“ jegliche Quellen für eben solche Wiedersprüche ausgemerzt werden, damit es nicht mehr zu einem solchen Fall kommen kann.

Gegen eben jenes Urteil des Verbandsgerichts hat Rot-Schwarz eine Wiederaufnahme beantragt, auf die noch keine Reaktion erfolgt sein soll. Außerdem geht der Obmann – entgegen der Ansicht des TSV-Managers – im aktuellen Fall von einer Berufung des KFV aus. Das Ende der Posse naht unweigerlich, aber es steht offensichtlich nicht kurz bevor.
Aufrufe: 017.7.2016, 19:45 Uhr
SHZ / wtiAutor