2024-04-25T14:35:39.956Z

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F: Rinke
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FuPa klärt auf: Die Stichtag-Regelung

Spieler dürfen ab dem 01.05. nicht mehr in den niedrigeren Mannschaften eingesetzt werden.

Nach dem jüngsten Punktabzug für den SV St. Jöris II und dem FC Rhenania Eschweiler II (zum Artikel), haben wir in diesem Artikel die Regelung für den Einsatz von Spielern aus der ersten Mannschaft in der zweiten Mannschaft erklärt.

Zusammengefasst besagt die Regel, dass Spieler, die am 01.05 als Spieler der ersten Manschaft gelten, für die letzten Spiele nicht mehr für die zweite Mannschaft auflaufen dürfen. Relegationsspiele sind in dieser Regelung inkludiert. Den Status "erste Mannschaft" erlangt man beispielsweise durch einen Einsatz im April in der höheren Mannschaft. Vereine, denen ein möglicher Regelverstoß aufgefallen ist, müssen innerhalb der nächsten zehn Tage Widerspruch beim Verband einlegen.

Festgelegt ist dies in der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV). In Paragraph 11, Absatz 11 heißt es wörtlich:

"Spieler, die ab dem 1. Mai Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen in den nachfolgenden Punkte -und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Maiin der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele derunteren Mannschaft, die ab dem 1. Mai stattfinden, bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er ab dem 1. Mai in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Die Schutzfrist nach Abs. 5 entfällt."

(Quelle: https://wdfv.de/media/d-spielordnung_stand_01.07.2018_1.pdf)

Aufrufe: 022.5.2019, 13:30 Uhr
aheAutor