2024-04-25T14:35:39.956Z

Ligabericht
F: Rinke
F: Rinke

Wird der Niederlausitzer Kreispokal neu ausgelost?

Sportgericht erteilt Zweiten Mannschaften der Brandenburgliga- und Landesliga-Teams Startrecht im Pokal / VfB Cottbus II soll nun doch weiter Kreisliga spielen

Gleich zwei Urteile des Sportgerichts sorgen kurz vor dem Saisonstart für viel Wirbel im Fußballkreis Niederlausitz: Zum einen dürfen demnach künftig auch die Zweiten Mannschaften der Brandenburgliga- und Landesliga-Teams am Kreispokal teilnehmen. Dieser müsste also neu ausgelost werden. Und der eigentlich als Absteiger feststehende VfB Cottbus II soll ab sofort weiter in der Kreisliga spielen.

Die Verantwortlichen des Fußballkreises Niederlausitz haben sich den Start in das neue Spieljahr sicher entspannter vorgestellt. Eine Woche vor dem Saisonauftakt sorgen zwei aktuelle Urteile des Sportgerichts für rauchende Köpfe und glühende Telefonleitungen hinter den Kulissen.

Zum einen betrifft es den Kreispokal: Ein Verein, dessen erste Mannschaft in der Landesliga spielt und damit automatisch am Landespokal teilnehmen darf, hatte vom Sportgericht die seit einigen Jahren gängige Praxis im Fußballkreis überprüfen lassen, dass die Zweiten Mannschaften der Teams aus der Brandenburgliga und Landesliga nicht am Kreispokal teilnehmen dürfen. Das Sportgericht urteilte jetzt, dass diesen insgesamt sechs Zweiten Mannschaften vom BSV Guben Nord, VfB Krieschow, 1. FC Guben, Kolkwitzer SV, Wacker Ströbitz und der SG Burg ein sofortiges Startrecht am Kreispokal zu gewähren ist. Gleichzeitig entschied das Gericht auch, dass die Auslosung zur ersten Pokal-Runde wiederholt werden muss.

Hans Grafe, Vorsitzender des VfB Krieschow, verfolgte die Verhandlung und freut sich über den Ausgang: "Es ist ein voller Erfolg für die Vereine. In ganz Brandenburg gibt es die Regelung nicht, dass Zweite Mannschaften nicht am Kreispokal teilnehmen dürfen. Das ist eine klare Diskriminierung. Der Landes- und Kreispokal sind zwei verschiede Paar Schuhe. Warum sollte ein Team, das im Kreis spielt nicht auch am Kreispokal teilnehmen? Aus meiner Sicht ist das Urteil völlig in Ordnung und super für die Vereine."

Beim Fußballkreis sehen das die Verantwortlichen allerdings anders. Obwohl das Sportgericht im Urteil weitere Rechtsmittel ausschloss, hat der Vorstand beim Sportgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) Berufung eingelegt. Bernd Wuschech, 2. Vorsitzender des Fußballkreises: "Es gibt einen klaren Verwaltungsbeschluss. Den haben die Vereine aus unserer Sicht ignoriert und sich statt an den zuständigen Vorstand oder den Spielausschuss direkt an das Sportgericht gewendet. Aus unserer Sicht ist das nicht statthaft. Deswegen haben wir Berufung einlegt." Ähnlich äußert sich auch Geschäftsführer Bernd Ospalek: "Eine Woche vor dem Start gefällt uns so eine Entscheidung natürlich nicht. Jedem Fußballkreis obliegt es, eigene Regeln für den Kreispokal aufzustellen. Für die Vereine ist das jetzt eine blöde Situation. Wir gehen davon aus, dass alles so bleibt wie vorher, denn das Vorgehen war aus unserer Sicht nicht formgerecht. Das ganze ist ein schwebendes Verfahren und wir müssen abwarten, was rauskommt."

Nach FuPa-Informationen wird sich bereits am Donnerstag das Landessportgericht mit der Berufung des Fußballkreises beschäftigen. Dann wird es noch um einen zweiten Fall aus der Niederlausitz gehen: Die eigentlich sportlich abgestiegene Zweite Mannschaft des VfB Cottbus hatte vom Sportgericht den weiteren Startplatz in der Kreisliga zugesprochen bekommen. Da sich aus der Kreisoberliga Blau-Weiß Klein Gaglow freiwillig zurückgezogen hatte, durfte der Vorletzte Schorbus in der Liga bleiben. Damit gab es einen Absteiger weniger. Und da von unten Hertha Hornow das Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen wollte, blieb ein Platz frei in der Kreisliga. Der Spielausschuss entschied aber, dass der VfB II trotzdem absteigen muss und die Kreisliga mit einem Team weniger in die Saison startet. Alexander Pohland, Stellvertretender Vorsitzender des VfB Cottbus: "In der Wettspielabweisung des Fußballkreises ist festgelegt, dass es weniger Absteiger gibt, wenn keine Mannschaft hochkommen will. Deswegen sehen wir uns im Recht und das Sportgericht hat das auch bestätigt."

Auch gegen diese Entscheidung hat der Vorstand des Fußballkreises beim Landessportgericht Berufung eingelegt. "Für uns ist das eher unbefriedigend im Moment. Wir wissen nicht, ob wir am kommenden Wochenende wie geplant in der 1. Kreisklasse in Graustein oder doch beim eigentlich spielfreien SV Werben/Müschen in der Kreisliga antreten müssen. Wir würden uns gerne aber wieder viel mehr auf das Sportliche konzentrieren", so Pohland.

Aufrufe: 09.8.2016, 14:00 Uhr
Sven BockAutor