2024-04-25T08:06:26.759Z

Allgemeines
Die Fehlverhalten der Fans aus beiden Lagern wurde nun sanktioniert und die Vereine SuS Niederschelden und SG Mudersbach/Brachbach zur Kasse gebeten.
Die Fehlverhalten der Fans aus beiden Lagern wurde nun sanktioniert und die Vereine SuS Niederschelden und SG Mudersbach/Brachbach zur Kasse gebeten. – Foto: ubau

Strafe für Pyro und Flaschenwerfen

SuS Niederschelden und SG Mudersbach/Brachbach werden zur Kasse gebeten

Dass Derbys immer etwas Besonderes sind, ist allgemein bekannt. Dass Derbys viele Zuschauer anziehen und es auf und neben dem Platz oft auch etwas hitziger zugeht, ist ebenfalls bekannt. Oft trägt dies zu echten Fußballfesten bei und ist auch gerne gesehen. Wenn es allerdings so zugeht, dass dabei Grenzen überschritten werden, dann zieht dies oft auch Konsequenzen nach sich. So wie im Fall des Spiels des SuS Niederschelden gegen die SG Mudersbach/Brachbach vom 1. Spieltag. Denn da hatten offensichtlich "Fans" aus beiden Lagern etwas über die Stränge geschlagen. Und genau dieses (Fehl-)Verhalten wurde nun vor der Bezirksspruchkammer thematisiert und schließlich sanktioniert.

Wörtlich heißt es: "In der Sportrechtsache/Sportstrafsache 'Verdacht des Abbrennens von Pyrotechnik sowie Verdacht des Werfens von Bierflaschen anlässlich des Bezirksliga-Spiels SuS Niederschelden gegen SG Mudersbach/Brachbach vom 04.09.2020' hat das Bezirkssportgericht beschlossen und für Recht erkannt:

1. Der Verein SuS Niederschelden erhält gem. § 5 (8) RuVo/WDFV i.V. § 9a RuVo/DFB wegen grob unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger (mehrfaches Abbrennen von Pyrotechnik) eine Geldstrafe in Höhe von 250,00 Euro.

2. Der Verein SG Mudersbach/Brachbach erhält gem. § 5 (8) RuVo/WDFV i.V. § 9a RuVo/DFB wegen grob unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger (mehrfaches Abbrennen von Pyrotechnik) und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung durch seine Anhänger (mehrfaches Werfen von vollen Bierflaschen auf Spieler und den Schiedsrichter) eine Gesamt-Geldstrafe in Höhe von 500,00 Euro.

3. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 245,00 Euro trägt der Verein SuS Niederschelden zu 1/3 (somit 81,67 Euro) und der Verein SG Mudersbach/Brachbach zu 2/3 (somit 163,33 Euro). Hierin sind die pauschalen Verfahrengebühren in Höhe von 30,00 Euro enthalten.

4. Beide Vereine werden aufgefordert, erzieherisch auf ihre Anhänger einzuwirken."
Aufrufe: 016.10.2020, 16:55 Uhr
Marc ThomasAutor