2024-04-23T13:35:06.289Z

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Der 15. April galt bislang als Deadline im Saisonfinale. Seit dieser Saison ist nun der viertletzte Spieltag des unterklassigen Teams maßgebend. F: Rinke
Der 15. April galt bislang als Deadline im Saisonfinale. Seit dieser Saison ist nun der viertletzte Spieltag des unterklassigen Teams maßgebend. F: Rinke

Jeder Verstoß kann teuer werden

Festspielregel +++ Neue Richtlinie greift nun nicht mehr am 15. April, sondern am viertletzten Spieltag

Region. Ist im Endspurt der hiesigen Fußball-Amateurligen noch der Aufstieg drin oder gilt es den Abstieg zu verhindern, beginnt bei den Vereinen Jahr für Jahr das Taktieren. Welcher Spieler kann die erste Mannschaft verstärken, wer wird in der Reserve dringend benötigt und wie viele Spieler dürfen im Vergleich zum vergangenen Wochenende in der unterklassigen Mannschaft auflaufen?

Maximal drei Spieler von „Oben“ dürfen ran

Seit der laufenden Saison hat sich insachen Festspielregel vonseiten des Südwestdeutschen Fußball-Verbandes etwas getan, weshalb der ein oder andere Klub in diesem Jahr besser zwei Mal überlegt, bevor er durch Einsetzen eines „festgespielten“ Akteurs die eigene Saison aufs Spiel setzt. Ist ein Spieler in einem Pflichtspiel der höheren Mannschaft eingesetzt worden, darf er erst nach einer Schutzfrist von zwei vollen Tagen wieder bei der unmittelbar darunter spielenden Mannschaft eingesetzt werden. Das gilt für maximal drei Spieler und sowohl für Amateure, als auch für Vertragsspieler. Nicht unter diese Frist fallen Spieler, die mit Beginn des Spieljahres (1. Juli) das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der 15. April galt bislang als Deadline im Saisonfinale. Seit dieser Saison ist nun der viertletzte Spieltag des unterklassigen Teams maßgebend. Spieler, die mit Saisonbeginn (1. Juli) das 21. Lebensjahr vollendet haben und ab dem viertletzten Spieltag in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden, spielen sich fest. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Spieler, die am Spieltag selbst das 40. Lebensjahr erreicht haben. Insgesamt dürfen jeweils also nicht mehr als drei U21- oder Ü40-Spieler aus dem Aufgebot der Ersten in der unmittelbar darunterliegenden Mannschaft eingesetzt werden.

Unterläuft den Klubs dabei ein Fehler und werden „festgespielte“ Akteure eingesetzt, drohen nachträgliche Wertungen gegen den Verein. So könnte Unwissenheit nachträglich für ein böses Erwachen sorgen, sollte sich die Strafe dann auf den eigenen Aufstiegs- oder Abstiegskampf auswirken.



Aufrufe: 029.4.2017, 10:00 Uhr
Martin ImruckAutor