2024-04-23T13:35:06.289Z

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F: Kirsten
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Kreispokalauslosung am 17. Juli in neuer Geschäftsstelle

Fußballkreis bezieht Geschäftsräume der Festhalle Oberbruch. Auf Verbandsebene Änderung der Auf- und Abstiegsregelung

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Die Einführung der Kreisliga D in der neuen Saison ist die größte Neuerung, die die Vereine im Fußballkreis Heinsberg spieltechnisch erwartet. Die D-Liga dürfte aus drei Staffeln bestehen. Josef Küppers, Vorsitzender des Spielausschusses, hofft, dass man zügig die Staffeln von A bis D-Liga einteilen kann.

Neu sind allerdings die Räumlichkeiten des Fußballkreises. Ab 1. Juli ist die Geschäftsstelle an der Carl-Diem-Straße 6 in Oberbruch zu finden. „Das sind Geschäftsräume der Festhalle“, sagte Küppers, der die „Premierenveranstaltung“ in den neuen Räumen leiten wird. Denn dort werden am 17. Juli ab 19 Uhr die Paarungen der Kreispokalrunde gezogen. Fast alle Mannschaften sind dabei, lediglich „Neuling“ Viktoria Schalbruch hat sich vom Kreispokal abgemeldet. „Fehlen“ wird auch Cupverteidiger FC Wegberg-Beeck, der als Regionalligist automatisch für die erste Mittelrheinpokalrunde qualifiziert ist.

Die Vereine sollen ab sofort alle Freundschaftsspiele selbst in das DFBnet einpflegen. Der Vereinsadministrator kann weiteren Mitgliedern die Berechtigung für das Anlegen von Freundschaftsspielen im DFBnet einrichten. Eine E-Mail an den jeweiligen Staffelleiter sowie Schiedsrichteransetzer entfällt, da aus dem DFBnet automatisch eine E-Mail an die Ansprechpartner (Spielausschuss und Schiedsrichterausschuss) geschickt wird.

Das war eine der Änderungen, die bei der Spielausschuss-Tagung des Fußball-Verbandes Mittelrhein in Hennef besprochen wurde. Gebremst wird die hohe Fluktuation in den Ligen ab Bezirksliga aufwärts. Man hat sich von der Auf- und Abstiegsinflation verabschiedet. So steigen aus der Mittelrheinliga im Regelfall nur noch drei Mannschaften ab und aus der Landesliga sechs, das heißt drei aus jeder Staffel. Damit werden auch nicht mehr automatisch alle Bezirksliga-Vizemeister in die Landesliga aufsteigen. Die Quotientenregelung des Verbandes wird dann zur Ermittlung der möglichen zusätzlichen Aufsteiger herangezogen. Reduziert würde dann auch die Aufstiegsmöglichkeit der A-Liga-Tabellenzweiten. In diesem Jahr haben noch sechs der neun Zweiten den Sprung geschafft.

Auch im Mittelrheinpokalwettbewerb wird der Modus geringfügig geändert. Davon profitieren die Mannschaften aus tieferen Klassen, die weit vordringen. Denn bis einschließlich Halbfinale haben ab sofort die klassentieferen Mannschaften Heimrecht. Bisher galt dieses „Privileg“ nur für die ersten beiden Runden.

Die „technische Zone“, besser bekannt als Coaching-Zone, in der sich die Trainer während des Spiels bewegen dürfen, wird in der neuen Saison in der Bezirksliga Pflicht. Bis 2019 soll sie auch, so ist angedacht, in der A-Liga eingeführt werden.

In anderen Kreisen getestet werden sollen die „Auszeit“ und das „Norweger Modell“, bei dem Mannschaften mit unterschiedlicher Spielerstärke sich nach dem Spielpartner zu richten haben, der die wenigsten Spieler aufbieten kann (sieben gegen sieben oder neun gegen neun). Das kommt aber für den Kreis Heinsberg nicht infrage.

Breiten Raum nahmen die gravierenden Änderungen der Rechts- und Verfahrensordnung ein. Die Staffelleiter dürfen nach Roten Karten nur noch Sperren bis zu vier Wochen aussprechen. Muss das Vergehen mit einer höheren Strafe geahndet werden, wird der Fall an das Sportgericht (früher Spruchkammer) abgegeben. Dort werden „Einzelrichter“ für die jeweilige Liga oder Staffel zuständig sein. Sie können zur Entscheidungsfindung auch Bildmaterial und Videoaufnahmen heranziehen. Vorteil für die Vereine: Es fallen keine Kosten an. Ist ein Verein aber nicht mit dem Urteil eines Einzelrichters einverstanden, gibt es eine Verhandlung, die dann teuer werden kann. Die Praxis im Kreis Heinsberg dürfte so aussehen: Die Staffelleiter schicken die Fälle, die sie nicht aburteilen dürfen, an den Vorsitzenden des Kreissportgerichts, Helmut Waldhaus. Der leitet sie nach dem Geschäftsverteilungsplan an die Einzelrichter – Beisitzer des Sportgerichts – zur Entscheidung weiter.

Aufrufe: 01.7.2017, 22:00 Uhr
sie | AZ/ANAutor