Lange Gesichter auf der Anklagebank beim Urteilsspruch: Die Richter übertrumpften mit ihren Strafen die Anträge der Staatsanwältin. Sie hatte 5,5 Jahre Haft plus Entzugsklinik für den geständigen Brandstifter gefordert, für dessen Ex-Frau war eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragt. Beides stockten die Richter deutlich auf. Zur Begründung hieß es, das Paar sei unter Drogeneinwirkung regelrecht „einkaufen gegangen“ in jenem erst kurz zuvor frisch renovierten Clubhaus in Oberbilk, in dem auch Schlager-Star Heino als Jugendspieler aktiv war.
Das Paar, das bei dem Einbruch einen Laptop, Hundert Euro in bar und einige Flaschen Schnaps erbeutet hatte, habe sich in keiner Phase der Tat darum geschert, dass in diesem Club Jugendliche aktiv seien – denen durch das gelegte Feuer jegliche Freizeitmöglichkeit genommen wurde. Erst durch städtische Hilfe konnte Anfang 2019 ein provisorisches Vereinsheim errichtet werden. Ein Benefizspiel von Schwarz-Weiß gegen Bundesligist Fortuna (bei dem Heino symbolisch den Anstoß ausführte) erbrachte eine Spendensumme von 15.000 Euro. Im Prozess hatte sich das Paar geständig gezeigt. So gab der vielfach vorbestrafte Angeklagte zu, nach dem Ausräumen des Clubheims allein zurückgekehrt zu sein und dort Feuer gelegt zu haben.
Er habe dadurch die Einbruchsspuren verwischen wollen, zumal die Club-Anlage auch durch Überwachungskameras gesichert war. Am Folgetag war er dann per Auto am Brandort vorbeigefahren, hatte mit einem Tablet die verkohlte Vereinsruine gefilmt, dabei war seine Stimme zu hören, als er mit der Tat auch noch prahlte. Doch wurde diese Aufnahme kurz danach entdeckt, als seine Ex-Frau nach einer Unfallflucht einen gestohlenen Wagen samt dem Tablet zurückließ. Erfahrene Ermittler erkannten sogar die Stimme ihres polizeibekannten Ex-Mannes auf dem Brandort-Video.
Beide Verteidiger betonten, ihre Mandanten hätten sich schon kurz nach der Tat sofort und umfänglich zu Geständnissen durchgerungen. Das sei ein erheblicher Strafmilderungsgrund. Auch hat sich die Frau, die nicht in U-Haft saß, längst von ihrem Ex-Partner losgesagt und soll mit einem anderen Freund inzwischen ein drogenfreies Leben aufgebaut haben. Da ihr hier lediglich der Einbruchsdiebstahl vorgeworfen wurde, sollte sie laut Plädoyer der Staatsanwältin mit zwölf Monaten Bewährungsstrafe davonkommen. Eine Unterbringung der Frau in einer Drogen-Entzugsklinik sei nicht erforderlich.
Das sahen die Richter aber anders. Sie gewährten der 24-Jährigen keine neue Bewährungs-Chance und beschlossen zudem, dass auch die Angeklagte jetzt in eine Entzugsklinik müsse. Ob es bei diesem Richterspruch bleibt, will die Anwältin der Frau jetzt aber per Revision prüfen lassen. Demnach könne ein Formfehler des Landgerichts sogar zur Aufhebung des Richterspruchs gegen die Frau führen.
So habe die Kammer ihr Urteil nämlich verkündet, obwohl über eine Besetzungsrüge der Verteidigerin noch nicht abschließend entschieden worden sei. Sicher ist nach dem Richterspruch aktuell jetzt also nur, dass der Jugend-Club von Heino das abgebrannte Vereinshaus komplett wieder aufbauen will.