2024-03-28T15:56:44.387Z

Allgemeines

Neue Chance für Haunsheims Zweite

Die Reserve des TSV darf wieder am Spielbetrieb der B-Klasse West 4 teilnehmen

Dreimal ist im vergangenen Herbst die zweite Mannschaft des TSV Haunsheim in der Fußball-B-Klasse West IV nicht angetreten. Das hatte zur Folge, dass das Team aus dem Spielbetrieb genommen werden musste. „Wer innerhalb einer Saison insgesamt dreimal wegen Spielermangel absagt, wird automatisch aus dem Spielbetrieb genommen“, verwies Obmann Franz Bohmann damals auf die geltenden Statuten des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV).

Doch jetzt erfolgte seitens des BFV eine Kehrtwende. Nachdem der TSV Haunsheim gegen das ursprüngliche Urteil des Kreis-Sportgerichts Einspruch eingelegt hatte, kam in letzter Instanz das Verbands-Sportgericht zu der Ansicht, dass es sich bei der dritten Absage nicht um eine solche handelte, sondern andere Umstände zum Spielausfall führten.

Doch der Reihe nach: Die Spiele gegen die zweiten Mannschaften des SSV Neumünster und der SG Bächingen/Medlingen sagte der TSV Haunsheim aus Spielermangel ab, die Partien wurden daraufhin jeweils mit 2:0 für die Gegner gewertet. Die Begegnung gegen den SC Altenmünster II am 18. November hätte der TSV Haunsheim eigentlich bestreiten wollen. Doch es gab keinen Schiedsrichter. Schiri-Obmann Ulrich Rainer aus Bissingen hatte in den Vormittagsstunden des Spieltags den TSV Haunsheim per Mail informiert, dass der eingeteilte Referee aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls eines Kollegen für eine Partie in einer höheren Spielklasse gebraucht werde und sich der TSV Haunsheim für das Spiel gegen Altenmünster einen Schiedsrichter aus den eigenen Reihen suchen sollte.

Dies aber funktionierte nicht, weil TSV-Vorsitzender Rudolf Guffler die Mail erst eine knappe Stunde vor Spielbeginn gelesen hat und er auf die Schnelle keinen Unparteiischen mehr auftreiben konnte. Altenmünster reiste unverrichteter Dinge ab, zeigte sich aufgrund des Vorfalls aber damit einverstanden, das Spiel zu einem späteren Termin nachzuholen.

Rudolf Guffler ist erleichtert, dass nun in München das Urteil des Kreis-Sportgerichts nun hinsichtlich des Nichtantretens revidiert wurde und sein TSV Haunsheim im Frühjahr mit seiner zweiten Mannschaft in der B-Klasse West 4 eine Chance erhält. Die Punkte aus der Partie wandern allerdings weiterhin auf das Konto des SC Altenmünster.

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Aufrufe: 04.2.2019, 14:01 Uhr
Donau-Zeitung / herAutor