Nach der Änderung der Maximalzahl von Ein- und Auswechslungen in Pokalspielen greift diese künftig auch im regulären Liga-Betrieb. Ab der Saison 2019/20 dürfen in den neunzig Spielminuten einer Partie bis zu vier Wechsel bei jedem Team vorgenommen werden.
Die zweite Reform bezieht sich insbesondere auf mögliche Wettbewerbsverzerrung im Endspurt einer Saison. Eine solche endet für gewöhnlich gegen Ende Mai. Ab dem 1. Mai - zunächst in der nächsten Spielzeit, also 1. Mai 2020 - wird ein Verein, dessen Team zu einem Ligaspiel nicht antritt, zur Folgesaison mit einem Punktabzug von drei Zählern bestraft. Zuvor wurde dies mit einer als Niederlage gewerteten Partie sowie einem Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro geahndet. In §37 der WDFV-Spielordnung heißt es nunmehr: "Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 1. Mai eines jeden Spieljahres führt neben der Spielwertung zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit."
Diese Reform wurde aus Berlin übernommen, wo die Einführung dieser strikten Regel zu einem erheblichen Rückgang bezüglich des Nicht-Antritts von Teams in verschiedenen Ligen führte.