2024-04-25T08:06:26.759Z

Allgemeines
Die Amateurfußballer sehnen die Rückkehr auf den grünen Rasen herbei.
Die Amateurfußballer sehnen die Rückkehr auf den grünen Rasen herbei. – Foto: Timo Babic

BFV-Planspiele - Heikles Thema Relegation

Sofern die Regierung grünes Licht für den Amateurfußball gibt, will der Verband den Vereinen eine angemessene Vorbereitungszeit geben: Im Gespräch sind mindestens drei Wochen

Normal wäre am vergangenen Wochenende die turnusgemäße Tagung aller BFV-Spielleiter in Bad Gögging gewesen. In Corona-Zeiten war das Zusammenkommen allerdings nur in Form einer zweistündigen Video-Konferenz möglich. Dabei informierten Verbandsspielleiter Josef Janker und Schatzmeister Jürgen Faltenbacher ihre Spielleiter über ein paar interessante Gedankenspiele.

Wann Mannschaftstraining und Wettkampfspiele wieder möglich sein werden, kann derzeit nicht seriös vorhergesagt werden. Für den Amateursport wird es vermutlich ein Stufen-Modell geben. Konkrete Informationen werden von der Ministerpräsidenten-Konferenz am Mittwoch - sofern der Amateursport auf dieser überhaupt ein Thema sein wird - erwartet. Dennoch müssen sich die BFV-Entscheidungsträger natürlich mit allen möglichen Szenarien beschäftigen, Pläne und mögliche Lösungen erarbeiten. Nach FuPa-Informationen haben die Verbandsoberen ins Auge gefasst, den Vereinen mindestens - ab dem Zeitpunkt, an dem das Mannschaftstraining mit Körperkontakt wieder erlaubt ist - drei Wochen Vorbereitungszeit zu gewähren. Offiziell bestätigen wollte der BFV das allerdings nicht: "Es ist richtig, dass sich der Verbands-Spielausschuss aktuell intensiv mit seinen Spielleitern, den Verbandstrainern und BFV-Verbandsarzt Prof. Werner Krutsch austauscht, wie die weiterhin unterbrochene Saison zu Ende gebracht werden könnte und dabei auch unterschiedliche Modelle diskutiert werden, mit welchem zeitlichen Vorlauf der Re-Start in den Wettkampfspielbetrieb nach der langen Spielpause bestmöglich realisiert werden kann. Fakt ist aber auch, dass das Pandemie-Geschehen und die Entscheidungen der Politik die Rahmenbedingungen vorgeben und aktuell deshalb noch keine konkreten Aussagen zum zeitlichen Vorlauf getroffen werden können", lässt die Pressestelle des Bayerischen Fußball-Verbands auf Anfrage verlauten.

Auf der Online-Konferenz der Spielleiter stand auch das Relegationsthema auf der Agenda. Wenn der Spielbetrieb zeitnah wiederaufgenommen werden kann, es aber wegen nicht planbarer Szenarien wie z. B. Quarantäne-Maßnahmen, regionaler Lockdown usw. passiert, dass nicht alle Teams bis zum offiziellen Saisonende - das dann noch entsprechend festgelegt werden muss - ihre Soll-Spiele bestreiten können und deshalb die Quotienten-Regelung angewendet werden muss, ist erst noch genau zu klären, ob es dann in diesen Klassen Relegationsteilnehmer geben wird bzw. überhaupt darf. "Das sind dann auch rechtliche Themen", sagt ein BFV-Funktionär. Von der Presseabteilung des Verband heißt es: "Die Sonderregelungen beim notwendigen Abbruch des Spieljahres aufgrund staatlicher oder kommunaler Verfügungslage oder höherer Gewalt sind in Paragraf 93 der Spielordnung geregelt. Der BFV geht nach wie vor davon aus, dass dieser Paragraf nicht zum Tragen kommt und die Saison entsprechend sportlich zu Ende geführt werden kann."

Sollte Ende April / Anfang Mai der Re-Start 2.0 erfolgen können, scheint ein ordnungsgemäßes "Fertigspielen" der Spielzeit 2019/2021 noch möglich zu sein. Mit Christi Himmelfahrt (13. Mai), dem Pfingstmontag (24. Mai) und Fronleichnam (3. Juni) stehen neben den Wochenend-Spielterminen beispielsweise noch drei Feiertags-Optionen zur Verfügung. Gerade in den unteren Klassen sollen nämlich Matches an Werktagen vermieden werden. Fallen und stehen werden die Gedankenspiele aber mit den Vorgaben der Regierung. Wenn nicht unmittelbar nach Ostern, das heuer auf das erste April-Wochenende fällt, mit dem regulären Mannschafstraining - sprich mit Körperkontakt - begonnen werden darf, wird es verdammt eng, die Saison - inklusive der geplanten Relegation - noch bis Ende Juni über die Bühne bringen zu können. Fakt ist derzeit nur eines: Verbindlichen Fakten gibt es nicht.







Aufrufe: 01.3.2021, 16:30 Uhr
Thomas SeidlAutor