2024-04-25T08:06:26.759Z

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So könnte der Amateurfußball in den verschiedenen Landkreisen fortgesetzt werden.
So könnte der Amateurfußball in den verschiedenen Landkreisen fortgesetzt werden. – Foto: Timo Babic

Re-Start oder doch Saisonabbruch?

Ein Blick in die Pläne der nationalen Fußball-Landesverbände +++ Hamburg zieht wohl die Reißleine, Bayern auf gutem Weg

Frankfurt. Wenn überhaupt: Wann startet der Spielbetrieb im Amateurfußball wieder? Diese Frage stellen sich Millionen Hobbykicker. Einen Fingerzeig oder sogar das Aus für viele Pläne könnte der Corona-Gipfel am Mittwoch bringen. Die Beschlussvorlage macht eher wenig Hoffnung auf eine Fortsetzung dieser Runde. Aber natürlich haben sich die Fußball-Landesverbände Gedanken gemacht, wie sie die Saison in ihren Ligen zu Ende bringen könnten. Ein Überblick.

Baden: Darf bis 9. Mai wieder gespielt werden, will der BFV die Saison mit einer Einfachrunde zu Ende bringen. Gelingt dies nicht, wird die Spielzeit abgebrochen und annulliert.

Bayern: Im Gegensatz zu allen anderen Landesverbänden haben die Bayern die vergangene Saison nicht abgebrochen, sondern zu einer Spielzeit 2019/21 ausgedehnt. Somit müssen deutlich weniger Partien als in den anderen Verbänden über die Bühne gebracht werden.

Berlin: Bereits vor Beginn der Saison hat der Berliner Fußball-Verband (BFV) festgelegt, dass die Spielzeit 2020/21 in einer Einfachrunde gespielt wird.

Brandenburg: Bis 28. März hat der Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) die Winterpause verlängert. Anschließend will der FLB die Hinrunde vollständig abschließen, um die Saison werten zu können.

Bremen: Der Bremer Fußball-Verband (BFV) hat entschieden, dass in jeder Liga bis 30. Juni die Hinrunde abgeschlossen werden soll. Termin für den Re-Start ist der 1. April.

Hamburg: Der HFV will bei einem außerordentlichen Verbandstag am 4. März endgültig über einen Saisonabbruch entscheiden. Dass dieser vom Präsidium beschlossen wird, gilt als sicher. Hintergrund: Der HFV hat riesigen Termindruck. In der Oberliga etwa sind erst vier von 38 Spieltagen absolviert.

Hessen: Bis 20. Juni müssen alle Partien gespielt sein. Angesichts des immer kleiner werdenden Zeitfensters stehen die Zeichen auf Einfachrunde.

Mecklenburg-Vorpommern: Voraussetzung für eine Wiederaufnahme ist, dass die Vereine in Ligen auf Landesebene vier Wochen Vorbereitungszeit haben. In einem offenen Brief an den Landesverband haben einige Vereine den Saisonabbruch gefordert.

Mittelrhein: Mit einer einfachen Runde soll die Saison 20/21 sportlich zu Ende gebracht werden. Diese Regelung gilt für alle Ligen. Bis 30. Juni muss die Spielzeit zwingend beendet sein.

Niederrhein: Der FVR arbeitet an verschiedenen Modellen, wie die Saison sportlich zu Ende gebracht werden kann. Konkretes ist jedoch noch nicht bekannt. Sicher ist nur: Bis 30. Juni muss Schluss sein.

Niedersachsen: Geteilte Spielklassen lassen dort mehr Luft bei der Planung. Konkrete Pläne, wann und wie es weitergehen könnte, hat der NFV aber noch nicht präsentiert. Ein sportliches Ende der Saison wird angestrebt, eine Verlängerung der Spielzeit ist möglich.

Rheinland: Ohne Ligen-Teilung soll zumindest die Hinrunde vollständig über die Bühne zu bringen. Gelingt dies nicht, wird die Saison annulliert. Tritt Letzteres ein und es darf aber gespielt werden, greift der Alternativplan „Spiele ohne Wertung“.

Saarland: Zumindest die Hinrunde soll in den einzelnen Ligen vollständig gespielt werden. Am 17. März will der Saarländische Verbandsvorstand über die Fortsetzung der Saison diskutieren.

Sachsen: Der Sächsische Fußball-Verband (SFV) will zumindest mit einer einfachen Runde die Spielzeit 20/21 sportlich zu Ende bringen, um sie werten zu können.

Sachsen-Anhalt: Bis 7. März ist der Spielbetrieb ausgesetzt. Am 6. März will der FSA entscheiden, wie es mit der aktuellen Spielzeit weitergeht.

Schleswig-Holstein: Dank der Teilung der Staffeln ist man in Sachen Terminplanung flexibler. Sollte die Saison dennoch abgebrochen werden müssen, seien laut Verbandspräsidium alternative Turniermodelle denkbar. Eine Entscheidung könnte es am 10. März geben.

Südbaden: Der SBVF will die Saison sportlich so zu Ende bringen: Staffeln mit elf oder mehr Mannschaften in Form der beendeten Vorrunde (alle Hin- und Rückspiele der geteilten Staffeln), kleinere Ligen eventuell mit Auf- und Abstiegsrunden. Voraussetzungen dafür sind: Lockdown-Ende bis spätestens 8. April und Wiederaufnahme des Spielbetriebs spätestens am 9. Mai. Gelingt dies nicht, wird die Saison annulliert.

Südwest: Ziel des Verbandes ist es, die geteilten Staffeln zu Ende zu bringen, um die Saison werten zu können. Dazu müssen in einer geteilten Liga alle Spiele beider Staffeln absolviert werden und bei einer nichtgeteilten Liga zumindest die Hinrunde. Auf- und Abstiegsrunden in der ursprünglich geplanten Form entfallen.

Thüringen: Ziel des Thüringischen Fußball-Verbandes (TFV) ist es, ab Ostern wieder zu spielen. Eine Verlängerung der Saison über den 30. Juni hinaus wird es nicht geben.

Westfalen: Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat seine Spielordnung kürzlich angepasst, um die Saison 20/21 bis zum 30. Juni sportlich zu Ende bringen zu können: Sobald die Hälfte aller Partien in einer Spielklasse absolviert sind, kann die Saison gewertet werden. Beim FLVW hofft man, ab dem 1. April wieder spielen zu können.

Württemberg: Zwei Szenarien hat der WFV für sich festgelegt: Re-Start bis 9. Mai oder Annullierung der Saison. Damit die Spielzeit 20/21 in einer Staffel gewertet werden kann, müssen 75 Prozent aller Teams alle Spiele absolviert haben. Die Wertung der Staffel erfolgt dann mit Hilfe der Quotienten-Regelung. Bis zum 20. Juni sollen die Staffeln abgeschlossen sein, anschließend gibt es Relegationsspiele.



Aufrufe: 08.3.2021, 08:30 Uhr
Marcel FennelAutor